1.2
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung
Haftungsausschluss
BA 1001-2001 de* 1.1 * 1020_11_100.fm
Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn
•
die Gewährleistungsbedingungen beachtet werden. Diese sind in den
allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für fabrikneue
Fahrzeuge und Ersatzteile der Vertriebspartner der Wacker Neuson
Linz GmbH enthalten.
•
die täglichen und wöchentlichen Wartungsarbeiten gemäß
Wartungsplan durchgeführt werden.
•
die Wartungsarbeiten und die Übergabe-Inspektion durch eine autori-
sierte Fachwerkstatt durchgeführt und in das Servicebuch eingetragen
werden.
Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen bei Personen- und
Sachschäden in folgenden Fällen:
•
Nichteinhaltung der Sicherheits- und Warnhinweise am Fahrzeug und
allen mitgelieferten Dokumenten.
•
Nichteinhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung des
Fahrzeugs.
•
Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Pflege und Wartung, der
Reparatur, der Handhabung und den Betrieb des Fahrzeugs.
•
Eigenmächtige Veränderungen am Fahrzeug sowie die Verwendung
von Ersatzteilen, Zubehör, Anbauwerkzeugen und Sonderausstat-
tungen, die von Wacker Neuson Linz GmbH nicht geprüft und freige-
geben sind. Es erlöschen die Konformität und die Zulassung.
•
Änderungen und Modifizierungen am Fahrzeug, die zu einer einge-
schränkten Sicht führen. Es erlöschen die Konformität und die
Zulassung.
Vorwort 1
1-3