3. Sicherheitsbestimmungen
3.1 Geltende Vorschriften
Für den Auf- und Abbau, die Standsicherheit und die Verwendung der PodestLeiter
gelten die Vorschriften der EN 131-7.
3.2 Sicherheitsbestimmungen für den Aufbau und die Nutzung
– Der Auf- und Abbau und die Nutzung darf nur durch Personen erfolgen, die mit der
vorliegenden Anleitung vertraut sind.
– Die für die jeweilige Bauart der Leiter höchste zulässige Belastung darf nicht
überschritten werden.
– Für den Auf- und Abbau sind mindestens 2 Personen notwendig.
– Der Aufbau und die Nutzung dürfen nur auf ebenen und stabilen Aufstellflächen,
die das Gewicht der PodestLeiter aufnehmen können, erfolgen.
– Es dürfen nur fehlerfreie Originalteile der PodestLeiter verwendet werden.
– Vor der Nutzung müssen sämtliche Podestbauteile auf richtigen Zusammenbau
und Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
– Das Springen auf der PodestLeiter ist verboten.
– Das Hinauslehnen und Gegenstemmen ist verboten.
– Traversen und Ballastgewichte sind entsprechend dieser Aufbau- und
Verwendungsanleitung zu montieren.
– Die Leiter nicht im Freien bei ungünstigen Wetterbedingungen, z.B. starker Wind,
Regen usw. benutzen.
– Metallleitern leiten Elektrizität, nicht in unmittelbarer Nähe zu Stromleitungen benutzen.
– Werkzeuge und Materialien dürfen nur nach oben getragen werden. Dabei ist unbe-
dingt auf das Gewicht der Werkzeuge und Materialien zu achten, um die Arbeitsplatt-
form nicht zu überlasten. Das Verwenden von Hebevorrichtungen ist unzulässig.
– Das Begehen und Verlassen der Arbeitsfläche ist über andere als die vorgesehenen
Zugänge nicht zulässig.
– Die Leiter nicht als Überbrückung benutzen.
– Vorsichtsmassnahmen treffen, damit keine Kinder auf der Leiter spielen.
– Die Leiter nicht unmittelbar neben Türen und Fenstern benutzen, wenn diese nicht
gesichert sind.
– Mit dem Gesicht zur Leiter auf- und absteigen.
– Beim Aufsteigen an der Leiter gut festhalten.
– Beim Aufsteigen auf die Leiter feste Schuhe mit flachen Absätzen tragen.
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