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Sicherheitsbestimmungen; Geltende Vorschriften; Sicherheitsbestimmungen Für Den Aufbau Und Die Nutzung - KRAUSE 820136 Aufbau- Und Verwendungsanleitung

Podestleiter einseitig/ beidseitig begehbar
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3. Sicherheitsbestimmungen

3.1 Geltende Vorschriften

Für den Auf- und Abbau, die Standsicherheit und die Verwendung der PodestLeiter
gelten folgende Vorschriften und Handlungsanleitungen:
DIN EN 131-2
DIN EN 131-7
DGUV Information 208-016
3.2 Sicherheitsbestimmungen für den Aufbau und die Nutzung
– Bevor die PodestLeiter als Arbeitsplatz bereitgestellt und benutzt wird, ist im Rahmen
der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese
Tätigkeit sicherer ist (siehe DGUV Information 208-016). Bei dieser Gefährdungsbeur-
teilung werden die Arbeitsmittel und -verfahren sowie die Arbeitsumgebung beurteilt
mit dem Ziel, Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen abzuleiten. Die Benut-
zung der PodestLeiter als hochgelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände zu beschrän-
ken, unter denen die Benutzung anderer, sicherer Arbeitsmittel wegen der geringen
Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen
baulichen Gegebenheiten, die der Verantwortliche nicht verändern kann, nicht
gerechtfertigt ist. Die PodestLeiter ist nur für Tätigkeiten zu nutzen, für die diese
nach ihrer Bauart bestimmt ist.
– Die Größe der PodestLeitern sollte so gewählt werden, dass der Benutzer die max.
erforderliche Arbeitshöhe ohne sich zu recken von der Plattform aus erreichen kann.
Hilfsmittel, wie z.B. Hocker o.ä. auf der Podestfläche sind verboten.
– Der Anwender hat dafür Sorge zu tragen, dass eine beauftragte, befähigte Person die
PodestLeiter wiederkehrend, regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mit Hilfe einer
nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit
hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der PodestLeiter eine tägliche Prüfung
bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung
und Beschaffenheit der Leiter zu achten.
– Die PodestLeiter ist bei Schadhaftigkeit der Benutzung zu entziehen. Sie darf erst
nach sach- und fachgerechter Instandsetzung und Überprüfung, wenn die ursprüng-
liche Festigkeit wieder hergestellt und sicheres Begehen gewährleistet ist, für die
Benutzung bereitgestellt werden. PodestLeitern, die nicht mehr reparaturfähig sind,
sollten möglichst sofort vernichtet werden. Dies ist erfahrungsgemäß die wirksamste
Methode, um sie der Benutzung zu entziehen.
8
Leitern; Anforderungen, Prüfung,
Kennzeichnung
Mobile Podestleitern
Handlungsanleitungen für den Umgang
mit Leitern und Tritten

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