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GEDA MULTILIFT P18 Betriebsanleitung Seite 16

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Allgemeines
Der Betreiber/Benutzer der Maschine darf keine Veränderungen, An-
oder Umbauten an der Maschine, die die Sicherheit beeinträchtigen
können, ohne Genehmigung des Herstellers vornehmen! Dies gilt auch
für den Einbau und die Einstellung von Sicherheitseinrichtungen sowie
für das Schweißen an tragenden Bauteilen.
Zur Verwendung kommende Ersatz- und Verschleißteile müssen den
von der Firma GEDA festgelegten technischen Anforderungen
entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen gewährleistet.
Setzen Sie für die in diesem Handbuch beschriebenen Tätigkeiten nur
qualifiziertes und/oder unterwiesenes Personal ein.
Der Betreiber legt die Zuständigkeiten des Personals für Bedienung /
Montage / Instandhaltung klar fest.
Der Betreiber ist verpflichtet, alle zur Benutzung berechtigten Personen
vor dem erstmaligen Einsatz, entsprechend des jeweiligen Tätigkeits-
und Verantwortungsbereiches anhand praktischer Übungen, in die
korrekte Handhabung der Maschine zu unterweisen.
Diese Unterweisungen sind zu dokumentieren und in regelmäßigen
Abständen zu wiederholen.
Das gesetzlich zulässige Mindestalter ist zu beachten!
16
MULTILIFT P18
BL191 DE 2019-11

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