WEEE Richtlinie
Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch: (Elektro-
und Elektronikgeräte-Abfall) ist die EG-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE2) zur Reduktion
der
zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und
Elektronikgeräten. Die EU-Richtlinie ist am 15. Februar 2014 in Kraft getreten.
Oberstes Ziel dieser Richtlinie ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche
Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektro- und Elektronikschrott.
Elektronikschrott.
Das WEEE Zeichen auf dem Produkt oder der Verpackung gibt an, dass dieses Produkt
nicht mit dem üblichen Haushaltsmüll entsorgt werden darf. Sie sind dafür
verantwortlich, Ihren Elektroabfall über eine speziell dafür geeignete Sammelstelle
für Wiederverwertung zu entsorgen. Getrennte Sammlung und sachgerechte
Behandlung in einer Verwertungsanlage hilft uns, die Rohstoffe zu erhalten.
Außerdem hilft die richtige Wiederverwertung durch das WEEE System, die
menschliche Gesundheit sicherzustellen. Für mehr Informationen über das
Wiederverwertungssystem für elektronische und elektrische Geräte über
Sammelstellen wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt oder Gemeindeverwaltung, den
Haushalt-Abfallbeseitigungs-Dienst oder Ihren Händler, von dem Sie das Gerät
kauften.
Beachten Sie bitte, dass in der Bundesrepublik Deutschland die
Elektrogeräteentsorgung durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG2 –
geregelt ist.
RoHS Übereinstimmung
Dieses Produkt stimmt mit der Direktive 2011/65/EU des Europäischen Parlaments
und dem Europäischen Rat vom 03. Januar 2013 über die Reduzierung gefährlicher
Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten (RoHS II) überein.