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Für Aufstellort Außerhalb Deutschlands - MHG MEISTER linie ecoDUO Bedienungsanleitung Für Den Betreiber

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Gewährleistung
- Schäden vorliegen, die auf Korrosion durch Kriechstrom
oder Halogene in der Verbrennungsluft zurückzuführen
sind oder
- Transportschäden oder Schäden vorliegen, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder
durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes verursacht worden sind oder
- nicht zugelassene Betriebsmittel Brennstoffsorten oder
ungeeignete Brennereinstellungen verwendet wurden
oder
- Schäden vorliegen, die infolge fehlerhafter oder nach-
lässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung
des Liefergegenstandes, mangelhafter Bauarbeiten, un-
geeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äu-
ßerer Einflüsse entstanden sind.
Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt
sich bei der Prüfung des Liefergegenstandes durch
MHG heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der
Garantieanspruch aus einem der oben genannten
Gründe nicht besteht, ist MHG berechtigt, eine Service-
Gebühr in Höhe von 150,00 EUR zu erheben.
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
5.1.2
Für Aufstellort außerhalb Deutschlands
Die MHG Heiztechnik GmbH („MHG") garantiert ihrem
Vertragspartner (nachstehend kurz „Kunde") nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen, dass der
Brennwertkessel innerhalb eines Zeitraumes von 24
Monaten ab Auslieferung (Garantiefrist) frei von Materi-
al-, Konstruktions- oder Herstellungsfehlern sein wird.
Diejenigen Teile des Brennwertkessels, die infolge der-
artiger Fehler unbrauchbar oder in ihrer Gebrauchstaug-
lichkeit erheblich beeinträchtigt worden sind, wird MHG
nach Rücksendung der defekten Teile nach eigenem
Ermessen auf eigene Kosten durch Reparatur oder Lie-
ferung neuer Teile beheben. Für die ersetzten oder re-
parierten Teile gilt die Garantie in demselben Umfang
wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Garantie-
leistungen der MHG bewirken weder eine Verlängerung
der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantie-
frist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile
endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
Für den Kesselkörper vom Brennwertkessel gilt eine
verlängerte Garantiefrist von 5 Jahren ab Ausliefe-
rung.
12/16
ecoOEL+... Pro / ecoDUO+...GAS
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, die besonde-
rem Verschleiß unterliegen.
Für die ersetzten oder reparierten Teile gilt die Garantie
in demselben Umfang wie für den ursprünglichen Lie-
fergegenstand. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen
MHG, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausge-
schlossen. Jedoch werden die vertraglichen oder ge-
setzlichen Rechte des Kunden gegen MHG durch diese
Garantie nicht berührt.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen, wenn
- der Liefergegenstand keine Schäden oder Verschleißer-
scheinungen aufweist, die dadurch verursacht sind,
dass der Liefergegenstand abweichend von seinem be-
stimmungsgemäßem Verwendungszweck und/oder ab-
weichend von den Vorgaben der entsprechenden pro-
duktbegleitenden technischen Dokumentation gebraucht
worden ist und
- die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes durch Per-
sonal der MHG oder des autorisierten Fachhandwerks
erfolgt ist und
- der Kunde die Vorgaben der entsprechenden produkt-
begleitenden technischen Dokumentation über die Be-
handlung und Wartung des Liefergegenstandes beach-
tet hat und die vorgeschriebenen Überprüfungen inner-
halb der hierfür vorgesehenen Intervalle ordnungsge-
mäß hat durchführen lassen und
- der Liefergegenstand keine Merkmale aufweist, die auf
Reparaturen oder sonstige Eingriffe von nicht autorisier-
ten Werkstätten schließen lassen und
- in den Liefergegenstand nur von MHG zugelassenes
Zubehör und nur von MHG zugelassene Ersatzteile ein-
gebaut wurden und
- MHG die Originalrechnung mit Kaufdatum vorgelegt
wird.
Keine Garantieansprüche des Käufers bestehen, wenn
- die entsprechende produktbegleitende technische Doku-
mentation sowie etwaige weitere Produktunterlagen
nicht beachtet wurden oder
- der Liefergegenstand nicht bestimmungsgemäß ver-
wendet wurde oder
- nicht ausgebildetes Personal eingesetzt wurde oder
- der Liefergegenstand unsachgemäß installiert oder in
Betrieb genommen oder unsachgemäß instandgesetzt
oder verändert wurde oder
- nicht zugelassene Ersatzteile verwendet wurden oder
- die Wartungsintervalle oder -vorgaben nicht eingehalten
wurden oder
- die Fabrikationsnummer oder sonstige Produktkennzif-
fern entfernt oder unkenntlich gemacht wurden oder

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