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Gewährleistung; Produktgarantie; Für Aufstellort Innerhalb Deutschlands - MHG MEISTER linie ecoDUO Bedienungsanleitung Für Den Betreiber

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ecoOEL+... Pro / ecoDUO+...GAS
5
G ew ähr l e i s t ung
5.1

Produktgarantie

5.1.1
Für Aufstellort innerhalb Deutschlands
Die MHG Heiztechnik GmbH („MHG") garantiert ihrem
Vertragspartner (nachstehend kurz „Kunde") nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen, dass der
Brennwertkessel innerhalb eines Zeitraumes von 24
Monaten ab Auslieferung (Garantiefrist) frei von Materi-
al-, Konstruktions- oder Herstellungsfehlern sein wird.
Diejenigen Teile des Brennwertkessels, die infolge der-
artiger Fehler unbrauchbar oder in ihrer Gebrauchstaug-
lichkeit erheblich beeinträchtigt worden sind, wird MHG
nach Rücksendung der defekten Teile nach eigenem
Ermessen auf eigene Kosten durch Reparatur oder Lie-
ferung neuer Teile beheben. Für die ersetzten oder re-
parierten Teile gilt die Garantie in demselben Umfang
wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Garantie-
leistungen der MHG bewirken weder eine Verlängerung
der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantie-
frist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile
endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
Für den Kesselkörper vom Brennwertkessel gilt eine
verlängerte Garantiefrist von 5 Jahren ab Ausliefe-
rung, wenn der Kunde den Liefergegenstand innerhalb
von zwei Monaten nach Geräteinbetriebnahme bei
MHG registriert und ein Wartungsvertrag mit einem au-
torisierten Fachhandwerker oder dem MHG Kunden-
dienst spätestens ab Inbetriebnahmedatum vorliegt.
Die Geräteregistrierung kann online auf
www.meisterlinie.de erfolgen. Die Beifügung einer
Rechnungskopie ist erforderlich. Die Geräteregistrie-
rung ist nur dann möglich, wenn sich der Kunde mit der
Speicherung der von ihm anzugebenden Daten einver-
standen erklärt.
Mit der Geräteregistrierung wird der MHG Heiztechnik
gestattet, den Kunden an die jährliche Wartung der Hei-
zungsanlage zu erinnern, da nur mit der jährlichen War-
tung eine erweiterte Garantie gewährleistet werden
kann. Kundendaten werden von der MHG Heiztechnik
vertraulich behandelt und nicht an Dritte verkauft oder
anderweitig vermarktet. Die MHG Heiztechnik nutzt die-
se Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder
Meinungsforschung. Weitere Informationen zum Daten-
schutz finden Sie unter
www.meisterlinie.de/kontakt/datenschutz/.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, die besonde-
rem Verschleiß unterliegen.
Für die ersetzten oder reparierten Teile gilt die Garantie
in demselben Umfang wie für den ursprünglichen Lie-
fergegenstand. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen
MHG, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausge-
schlossen. Jedoch werden die vertraglichen oder ge-
setzlichen Rechte des Kunden gegen MHG durch diese
Garantie nicht berührt.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen, wenn
- der Liefergegenstand keine Schäden oder Verschleißer-
scheinungen aufweist, die dadurch verursacht sind,
dass der Liefergegenstand abweichend von seinem be-
stimmungsgemäßem Verwendungszweck und/oder ab-
weichend von den Vorgaben der entsprechenden pro-
duktbegleitenden technischen Dokumentation gebraucht
worden ist und
- die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes durch Per-
sonal der MHG oder des autorisierten Fachhandwerks
erfolgt ist und
- der Kunde die Vorgaben der entsprechenden produkt-
begleitenden technischen Dokumentation über die Be-
handlung und Wartung des Liefergegenstandes beach-
tet hat und die vorgeschriebenen Überprüfungen inner-
halb der hierfür vorgesehenen Intervalle ordnungsge-
mäß hat durchführen lassen und
- der Liefergegenstand keine Merkmale aufweist, die auf
Reparaturen oder sonstige Eingriffe von nicht autorisier-
ten Werkstätten schließen lassen und
- in den Liefergegenstand nur von MHG zugelassenes
Zubehör und nur von MHG zugelassene Ersatzteile ein-
gebaut wurden und
- MHG die Originalrechnung mit Kaufdatum vorgelegt
wird.
Keine Garantieansprüche des Käufers bestehen, wenn
- die entsprechende produktbegleitende technische Doku-
mentation sowie etwaige weitere Produktunterlagen
nicht beachtet wurden oder
- der Liefergegenstand nicht bestimmungsgemäß ver-
wendet wurde oder
- nicht ausgebildetes Personal eingesetzt wurde oder
- der Liefergegenstand unsachgemäß installiert oder in
Betrieb genommen oder unsachgemäß instandgesetzt
oder verändert wurde oder
- nicht zugelassene Ersatzteile verwendet wurden oder
- die Wartungsintervalle oder -vorgaben nicht eingehalten
wurden oder
- die Fabrikationsnummer oder sonstige Produktkennzif-
fern entfernt oder unkenntlich gemacht wurden oder
Gewährleistung
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