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Erklärung; Allgemeine Garantiebedingungen; Garantie - Etesia PRO51X Original Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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ERKLÄRUNG
• Händler/Vertragspartner: Handelsvertretung für den Vertrieb und
die Wartung von Geräten der Marke ETESIA.
• Bezieher/Verbraucher: betrifft eine juristische oder natürliche
Person, ein Unternehmen, eine Kollektivität oder Vereine die durch
einen ETESIA-Vertragshändler, neue oder gebrauchte ETESIA
Produkte erworben hat.
• Hausgebrauch: Für den exklusiven Gebrauch auf dem
Privatgelände des Benutzers (Privat-Grundstück, Zweitwohnsitz,
Wiese).
• Profi-Gebrauch: entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung von
ETESIA-Geräten durch nicht auf Grünflächen spezialisierte
Unternehmen* für den Einsatz auf öffentlichen Anlagen oder nicht
eigentümlichem Privatgelände.
(* Krankenhäuser, Vereine, schulische Einrichtungen...).
• Der Benutzer verpflichtet sich dazu während der Ausfüllung der
Garantiekarte über die genaue Gebrauchsart Auskunft zu erteilen.
Diese Erklärung erteilt dem Benutzer die volle Verantwortung und
bestimmt somit die gewährte Garantiezeit.
• Sollte die Gebrauchsart der Maschine nicht mit der eingetragenen
Information auf der Inbetriebnahmekarte übereinstimmen, ist
ETESIA das freie Recht vorbehalten die Vertragsgarantie nach dem
ersten Jahr zu stornieren.
• Verschleißteile: unvermeidbar abnutzende Teile mit erheblichen
Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit der Maschine.
• Normgemäße Anwendung : Die allgemein anweisungsgerechte
Benutzung der Maschine, auch in den Bereichen Sicherheit und
Wartung.

ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN

• Zusätzlich zur der rechtmäßigen Garantie gewährt ETESIA eine
weitere vertragliche Garantie. Grundsätzlich erteilt dies dem
Begünstigten Anspruch auf kostenlosen Ersatz sowie Ein- und
Ausbau der Teile, die nachweislich infolge eines Material-,
Bearbeitungs- oder Konzeptionsfehlers unbrauchbar geworden
sind. Diese Garantie bezieht sich auf das Produkt, wie es die Fabrik
verlassen hat.
• Für Transportschäden ist grundsätzlich der Transporteur zuständig
und verantwortlich. Der Warenempfänger ist dennoch dazu
verpflichtet jegliche Vorbehalte auf dem Lieferschein zu äußern
und diesen mit der Unterschrift des Fahrers, unter 48 Stunden als
Einschreiben an ETESIA zu senden.
• Der Verbraucher wird ausdrücklich auf die sehr wichtigen
Vorschriften dieser Bedienungsanleitung hingewiesen. Diese
Anleitung liegt jedem Gerät bei und muss unbedingt befolgt
werden, um einen einwandfreien Einsatz des Gerätes zu
gewährleisten und um Garantieansprüche geltend machen zu
können. Jegliche Nutzung außerhalb dieser Anweisungen kann
Gefahr oder eine Senkung der Lebensdauer darstellen und befreit
ETESIA somit von sämtlicher Verantwortung.
VERTRAGSGARANTIE
• Diese zusätzliche ETESIA-Garantie beläuft sich auf 3 Jahre für
nicht herkömmlichen Einsatz und auf 2 Jahre bei professioneller
Anwendung (nach Kaufdatum) und wird nur gewährt wenn
nachstehende Vorbedingungen vom Benutzer erfüllt werden:
1) Die Vorschriften dieser Bedienungsanleitung müssen genauestens
befolgt werden.
2) Die Bescheinigungskarte muss sofort nach dem Kauf an ETESIA
zurückgeschickt worden sein. Es besteht die Möglichkeit diese
Karte im ETESIA-Extranet auszufüllen und abzuschicken.
3) Es ist ratsam den Mäher einer Inspektion zu unterziehen und dies
spätestens nach einer im Wartungsheft erläuterten Zeitfrist.
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12• GARANTIE
4) Bei Garantieanspruch wendet sich der Käufer zunächst an den
Händler. Sollte das nicht möglich sein, so kann er sich auch direkt
an das Unternehmen ETESIA wenden, welches dem Käufer eine
Alternative bietet.
5) Ausschließlich bei offiziellen ETESIA-Vertragshändlern
durchgeführte Reparaturarbeiten fallen unter eine Garantieanfrage.
6) Jeder Herstellungs- oder Materialfehler, der als solcher durch
ETESIA anerkannt ist, wird durch den ETESIA Händler laut
Bemessungsgrundlage, kostenlos repariert (Teile und Lohn).
Der Händler ist dazu verpflichtet dem Käufer die vollständige
Garantie, von ETESIA gewährt, zu bewilligen. Lediglich der
Transport des Mähers geht im Rahmen dieser zusätzlichen
Garantie zu Lasten des Käufers.
7) Werden Arbeiten im Rahmen dieser Garantie, insbesondere ein
Ersatz von Teilen durchgeführt, so löst dies keinen neuen Beginn
der Garantiefrist aus.
8) Bei Ersatzleistung oder Garantie kann ETESIA, frei nach Wahl,
neue oder gebrauchte Teile verwenden. Die kostenlos ersetzten
Teile müssen in jedem Fall an den Händler und von ihm an
ETESIA zurückgegeben werden. Sie bleiben Eigentum von
ETESIA.
9) Dies gilt jedoch nicht für Teile, die normalem Verschleiß
ausgesetzt sind, nicht rechtmäßig repariert wurden oder durch die
Verletzung des Wartungsbuches.
Diese Teile lauten wie folgt: wie Glühkerzen, Batterien,
Filtereinsätze, Auspuff, Dichtungen und Membrane, Messer und
Kupplungsteile, Seilzüge und Führungen, Riemen und Bereifung,
Batterie-Elektrolyt, Steuerkabel, Futteral, Kraftstoffkanal,
Kühlwasserschlauch, Kühlflüssigkeit, Schmiermittel, Hydrauliköl,
Kraftstoff, Fahrersitz, Haubung, Korbnetz/Korbgitter,
Korbarmatur, Spritzlappen, Pedal/Fuß, Trittbrett-Beschichtungen,
Anti-Scalp Rolle, Rollenachse usw.
10) Kein Anspruch auf Garantieleistung besteht in folgenden Fällen:
- Für Schäden, die wegen Nichteinhaltung der Sicherheits,
Wartungs- und Lagervorschriften, wie sie in der
Bedienungsanleitung beschrieben sind, entstanden sind.
Insbesondere verweigert ETESIA jede Verantwortung, auch
zivilrechtlicher Art, für Schäden, die durch unsachgemäße
Benutzung des Mähers und vor allem durch Nichteinhaltung der
Bedienungsanleitung entstehen.
- Für Schäden, die durch Unfall oder Zusammenstoß entstanden
sind.
- Bei jeder Veränderung des Originalzustandes des Gerätes und /
oder bei Verwendung von Nicht-Originalteilen, wenn dies der
Grund des Schadens ist.
- Wenn Eingriffe von anderen als von ETESIA Vertragswerkstätten
durchgeführt wurden.
11) Bei Wechsel des Eigentümers wird die noch vorhandene Dauer
der Garantie auf den neuen Eigentümer übertragen, wenn ein
entsprechender Antrag vom neuen Eigentümer bei ETESIA
gestellt wird. Darin bestätigt der neue Eigentümer zusätzlich,
dass er die Gebrauchsanweisung und die Garantiebestimmungen,
die er akzeptiert, mit dem Gerät übernommen hat.
12) ETESIA behält sich das Recht vor zu überprüfen, ob die
Anwendungsbedingungen der freiwilligen Zusatzgarantie durch
den Käufer eingehalten worden sind.
13) Bei einer Inanspruchnahme dieser Garantie liefert ETESIA die
Ersatzteile so rasch wie möglich. Ein Anspruch auf sofortige
Lieferung ist jedoch ausgeschlossen und eine verzögerte
Lieferung begründet keine Schadenersatzforderung gegen
ETESIA SAS. Ebenso führt dies nicht zu einer Verlängerung der
Garantiezeit.
14) Über diese Zusatzgarantie hinausgehende Ansprüche gegen
ETESIA bestehen nicht.

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