Vorderbleche abbauen
Siehe Seite 9, Arbeitsschritte 1 bis 5
Heizungsanlage füllen
Füllwasser
Dieser Wärmeerzeuger stellt Anforderungen an das
Heizungswasser gemäß Informationsblatt Nr. 8 des
BDH und ZVSHK „Vermeidung von Betriebsstörungen
und Schäden durch Steinbildung in Warmwasserhei-
zungsanlagen".
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers
Gesamt-Wärmeleistung Spezifisches Anlagenvolumen
kW
50
≤
50 bis
200
>
≤
200 bis
600
>
≤
600
>
Abb. 21 Dargestellt mit Anschluss-Set Aufputz (Zube-
hör)
1. Vordruck des Ausdehnungsgefäßes prüfen.
2. Gasabsperrhahn schließen.
< 20 l/kW
3
3,0 mol/m
(16,8 °dH)
≤
3
2,0 mol/m
(11,2 °dH)
≤
1,5 mol/m
3
(8,4 °dH)
≤
3
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung
!
Achtung
Ungeeignetes Füllwasser fördert Ablagerungen
und Korrosionsbildung und kann zu Schäden
am Gerät führen.
Heizungsanlage vor dem Füllen gründlich spü-
■
len.
Ausschließlich Wasser mit Trinkwasserqualität
■
einfüllen.
Dem Füllwasser kann ein speziell für Hei-
■
zungsanlagen geeignetes Frostschutzmittel
beigefügt werden. Die Eignung ist durch den
Hersteller des Frostschutzmittels nachzuwei-
sen.
Füll- und Ergänzungswasser mit einer Was-
■
serhärte über den folgenden Werten muss
enthärtet werden z. B. mit einer Kleinenthär-
tungsanlage für Heizwasser.
20 l/kW bis < 50 l/kW
≥
3
2,0 mol/m
(11,2 °dH)
≤
3
1,5 mol/m
(8,4 °dH)
≤
0,02 mol/m
3
(0,11 °dH)
≤
3
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
3. Heizungsanlage an Kesselfüll- und Entleerungs-
hahn
im Heizungsrücklauf füllen (je nach
A
Anschluss-Set seitlich oder oberhalb des Heizkes-
sels). Mindest-Anlagendruck
50 l/kW
≥
3
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
3
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
< 0,02 mol/m
3
(0,11 °dH)
3
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
1,0bar (0,1 MPa).
>
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