8.4
Wartungs- und Pflegeintervalle
Wartung/Instandhaltungsar-
beit
Druckmittelwechsel oder sach-
gemäße Reinigung des Druck-
mittels
Druckmittelwechsel
Bremse demontieren
Lamellenpaket ersetzen
Dichtringe ersetzen
Aufgrund der unterschiedlichen Betriebsverhältnisse kann im Voraus nicht festgelegt werden, wie oft eine In-
spektion, Wartung und Instandsetzung erforderlich ist. Höhere Belastungen der Bremse (z. B. durch Drehmo-
ment, Schalthäufigkeit, Umgebungstemperatur usw.) erfordern kürzere Wartungsintervalle. Daher ist die Brem-
se zunächst hinsichtlich ihrer Funktionssicherheit (z. B. Leckflüssigkeitsverluste, Lamellenverschleiß, Tempera-
tur usw.) zu beobachten und die Wartungsintervalle sind aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse entsprechend
anzupassen.
Bei Trockenlauf sind die Lamellen unbedingt fettfrei zu halten. Auch Trockenschmiermittel dürfen nicht an die
Reibflächen gelangen. Leichte Fettstellen können mit einem geeigneten Entfettungsmittel beseitigt werden.
Leckflüssigkeitsverluste an den Dichtungen sind grundsätzlich nicht zu vermeiden. Wird keine Leckleitung vor-
gesehen, so sind die Leckflüssigkeitsverluste daher durch Lösen der Leckflüssigkeitsschraube abzulassen und
aufzufangen. Die Zeitabstände für das Ablassen der Leckflüssigkeitsverluste können nur aufgrund erprobter
Wartungsintervalle festgelegt werden.
Für die Anpassung der Serviceintervalle an die tatsächlichen Betriebsverhältnisse ist der Hersteller der Gesamt-
maschine verantwortlich.
8.4.1
Bremse demontieren (komplett)
Demontage der
1. Antrieb und Versorgung mit Druckmittel abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
kompletten
Bremse
32
Montageanleitung Druckmittelgeschaltete Lamellen-Federdruckbremse KMB-ZM, KLB-ZM • Nr. 777-00001 D • 10.2017
Bemerkung
Fachpersonal
●
Fachpersonal
●
Fachpersonal bzw. Stromag autorisiertes
●
Fachpersonal
Fachpersonal bzw. Stromag autorisiertes
●
Fachpersonal
Fachpersonal bzw. Stromag autorisiertes
●
Fachpersonal
siehe
Dokumentation der
Anlage/Maschine
Dokumentation der
Anlage/Maschine
Kapitel 8.4.1
Kapitel 8.4.2
Kapitel 8.4.3