Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Bestimmungsgemäße Verwendung; Bestimmungswidrige Verwendung - ABB SensyTemp TSC400 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

4
SensyTemp TSC400 MANTELLEITUNGS-TEMPERATURFÜHLER | OI/TSC400-DE REV. B
... 1 Sicherheit
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Temperaturfühler dienen zur Temperaturmessung in den
verschiedensten Prozessanwendungen.
Das Gerät ist ausschließlich für die Verwendung innerhalb der auf
dem Typenschild und in den technischen Daten genannten Werte
bestimmt (siehe Technische Daten in der Betriebsanleitung bzw.
im Datenblatt).
Der zulässige Umgebungstemperaturbereich darf nicht über-
oder unterschritten werden.
Die IP-Schutzart muss beim Einsatz beachtet werden.
Bei Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen die
entsprechenden Richtlinien beachten.
Vor dem Einsatz von korrosiven und abrasiven Messmedien muss
der Betreiber die Beständigkeit aller mediumberührten Teile
abklären. ABB Automation Products GmbH bietet gerne
Unterstützung bei der Auswahl, kann jedoch keine Haftung
übernehmen.
Das Gerät ist ausschließlich für die Verwendung innerhalb der auf
dem Typenschild und in den Datenblättern genannten
technischen Grenzwerte bestimmt.
Beim Einsatz von Messmedien müssen folgende Punkte beachtet
werden:
Es dürfen nur solche Messmedien eingesetzt werden, bei
denen nach Stand der Technik oder aus der
Betriebserfahrung des Betreibers sichergestellt ist, dass
die für die Betriebssicherheit erforderlichen chemischen
und physikalischen Eigenschaften der Werkstoffe der
mediumberührten Teile des Temperaturfühlers während
der Betriebsdauer nicht beeinträchtigt werden.
Insbesondere chloridhaltige Medien können bei
nichtrostenden Stählen äußerlich nicht erkennbare
Korrosionsschäden verursachen, die zur Zerstörung von
mediumberührten Bauteilen und verbunden damit zum
Austritt von Messmedium führen können. Die Eignung
dieser Werkstoffe für die jeweilige Anwendung ist durch
den Betreiber zu prüfen.
Messmedien mit unbekannten Eigenschaften oder
abrasive Messmedien dürfen nur eingesetzt werden,
wenn der Betreiber durch eine regelmäßige und geeignete
Prüfung den sicheren Zustand des Gerätes sicherstellen
kann.

Bestimmungswidrige Verwendung

Folgende Verwendungen des Gerätes sind insbesondere nicht
zulässig:
Die Nutzung als Steighilfe, z. B. zu Montagezwecken.
Die Nutzung als Halterung für externe Lasten, z. B. als
Halterung für Rohrleitungen, etc.
Materialauftrag, z. B. durch Überlackierung des Gehäuses,
des Typenschildes oder Anschweißen bzw. Anlöten von
Teilen.
Materialabtrag, z. B. durch Anbohren des Gehäuses.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis