8 |
C:68 X / C:62 / GTC / HPC
3.10 Rollentraining
Bei Ihrem Carbon-Rahmen handelt es sich
um ein hochwertiges Bauteil in Leichtbau-
weise.
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Der Carbon-Rahmen darf NICHT zum
Rollentraining auf sog. festen Rollen
(Tacx, Elite, etc.) eingesetzt werden.
•
Die Verwendung von Rollentrainern mit
fester Einspannung ist nicht gestattet. Durch
die feste Einspannung der Ausfallenden bzw.
der Schnellspannachse treten Beanspru-
chungen auf, die deutlich von denen beim
erlaubten Fahrbetrieb abweichen. Es kann
hierbei zu Schädigungen des Fahrradrah-
mens kommen.
3.11 Transport
Bei Ihrem Carbon-Rahmen handelt es sich um
ein hochwertiges Bauteil in Leichtbauweise.
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Bei Flugreisen möglichen Schädigungen
entgegenwirken.
Beim Transport mit ausgebautem Hinter-
rad bzw. Vorderrad wird empfohlen, ein
entsprechendes Distanzstück anstelle
der Nabe in den Hinterbau (130/142 mm
Rennrad, 142/148 mm MTB-Fully,
Hardtail) und in die (Voll-) Carbongabel
(100 mm) einzusetzen, um Schädigungen
zu vermeiden.
•
Beim Transport von Rädern mit Carbonrah-
men ist besondere Vorsicht geboten.
•
Schützen Sie besonders den Rahmen vor
dem Kontakt mit anderen Teilen.
Nutzen Sie dazu Decken o.ä. Gegenstände.
•
Es dürfen keine Trägersysteme o. ä. verwen-
det werden, die zur Fixierung und Befesti-
gung Klemmelemente einsetzen. Durch die
Klemmkräfte kann es zu Beschädigungen
der Rohre oder Ausfallenden kommen.
•
Legen Sie keine Gegenstände auf den Rah-
men.
•
Achten Sie darauf, dass das Fahrrad während
dem Transport nicht verrutschen kann.
4
(Voll-) Carbongabeln
Die verbauten Vollcarbon- bzw. Carbonga-
beln mit Aluschaft besitzen im Klemmbereich
des Vorbaus einen Schaftdurchmesser von 1
1/8". Im Bereich des unteren Steuerlagers sind
die Gabeln auf den enstprechenden Steu-
ersatz mit entweder 1 1/8", 1 ¼" oder 1 ½"
abgestimmt. Es dürfen nur auf Rahmen und
Gabel abgestimmte und vom Fahrradherstel-
ler freigegebene Steuersätze und Vorbauten
verwendet werden.
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Wird der Konusring des unteren Steuer-
satzlagers mit massiver Gewalt auf den
Lagersitz getrieben, besteht die Gefahr
einer Gabelschädigung.
Der Einbau eines Steuersatzes muss
von einem Sachkundigen ausgeführt
werden.
Der Schaftrohraußendurchmesser im
Bereich der Klemmung für den Vor-
bau ist für Vorbauten mit dem Klemm-
maß 1 1/8" ausgelegt. Es dürfen
nur Vorbauten mit entsprechenden
Innenmaßen und sauber gearbeiteten
Innenflächen benutzt werden.
Der montierte Vorbau darf in Endlage
maximal 2mm über den Rand des
Schaftrohrendes hinausragen.
•
Die Befestigung der Vorderbremse an der
Gabel erfolgt mit der vom jeweiligen Her-
steller mitgelieferten Spezialmutter bzw.
Schrauben.
•
Das Anzugsdrehmoment der Spezialmutter
bzw. Schrauben ist der Abbildung auf Seite
11 zu entnehmen.
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Bei Carbongabeln mit Schaftoberteil
aus Aluminium kann zum Einstellen des
Steuerlagers eine sog. „Aheadkralle"
eingeschlagen werden. Hierbei dürfte
die Gabelscheiden nicht auf einen festen
Untergrund gestellt werden.