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A P I T E L
Messgasfördereinheit installieren
Messgasfördereinheit auspacken
Bei Transportschäden, die auf unsachgemäße Behandlung schließen lassen,
innerhalb von sieben Tagen eine Schadensaufnahme durch den Transportträger
(Bahn, Post, Spedition) veranlassen.
Darauf achten, dass das beigelegte Zubehör nicht verlorengeht.
Den Transportkarton und das Polstermaterial für einen eventuell erforderlichen
künftigen Transport aufbewahren.