Sicherungshaken; siehe
ü
Sicherungshaken, Seite 543
Nach 25 Stunden
Ölstand im Hydraulikölbehälter, siehe
ü
Ölstandsprüfung im Hydraulikölbehälter, Seite
464
S
Messerköpfe, siehe
Nach 50 Stunden oder jährlich
Antriebswelle und Kreuzgelenke der
S
Antriebswelle, siehe
Mittlere Abstützung der oberen
S
Querförderschnecke und Kreuzgelenk, siehe
Alle 50 Stunden, Seite 449
Lagerung Einzugsband, 3 Schmierstellen; siehe
S
Alle 50 Stunden, Seite 449
Schmiermittel im Taumelgetriebe (nur die
▲
ersten 50 Betriebsstunden), siehe
am Taumelgetriebe, Seite 521
Schmiermittel im Schneidwerksgetriebe (nur
▲
die ersten 50 Betriebsstunden), siehe
Ölwechsel am Schneidwerksgetriebe, Seite 462
Nach 100 Stunden oder jährlich (was zuerst eintritt)
Abstand zwischen Einzugstrommel und
Adapterwanne/Einzugsförderband, siehe
ü
Einstellen des Abstands zwischen der
Einzugstrommel und dem Bodenblech, Seite
477
Spaltmaß zwischen Seitenband und
ü
Messerbalken, siehe
Tragrahmenhöhe, Seite 554
Schmiermittelstand Getriebe, siehe
ü
Ölstands im Schneidwerksgetriebe, Seite 461
Spannung Haspelantriebskette, siehe
ü
Spannung der Haspelantriebskette, Seite 593
215412
WARTUNG UND SERVICE
5.10.7 Prüfen der
5.4.1
Alle 25 Stunden, Seite 448
Alle 50 Stunden, Seite 449
Ölwechsel
5.7.1
5.12.5 Einstellen der
Prüfen des
5.14.2
HINWEIS: MacDon empfiehlt, die ausgeführten
Wartungsarbeiten taggenau zu protokollieren, um so die
einwandfreie Instandhaltung der Maschine nachweisen zu
können. Tägliche Instandhaltungsaufzeichnungen werden unter
den normalen Garantiebedingungen jedoch nicht vorausgesetzt.
HINWEIS: MacDon empfiehlt, die ausgeführten
Wartungsarbeiten taggenau zu protokollieren, um so die
einwandfreie Instandhaltung der Maschine nachweisen zu
können. Tägliche Instandhaltungsaufzeichnungen werden unter
den normalen Gewährleistungsbedingungen jedoch nicht
vorausgesetzt.
HINWEIS: MacDon empfiehlt, die ausgeführten
Wartungsarbeiten taggenau zu protokollieren, um so die
einwandfreie Instandhaltung der Maschine nachweisen zu
können. Tägliche Instandhaltungsaufzeichnungen werden unter
den normalen Gewährleistungsbedingungen jedoch nicht
vorausgesetzt.
442
Revision A