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Technische Daten - Auerswald COMfortel WS-500S Betriebsanleitung

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Wichtige Informationen
von Auerswald Produkten, ein. Die Einräumung der Lizenz stellt keinen Erwerb der Software dar. Die Lizenz endet mit Beendigung dieser Vereinbarung, es sei denn, dies stellt für den Nutzer eine unangemessene
Benachteiligung dar. Eine einmal für Software erteilte Lizenz berechtigt nur zur Nutzung dieser Software und begründet keinen Anspruch auf Lizenz für andere Software von Auerswald.
5.2 Die Gewährung der Lizenz erfolgt unter den nachstehend genannten Bedingungen:
5.2.1 Der Nutzer darf die Software ausschließlich für die bestimmungsgemäße Verwendung der Software durch ihn selbst oder soweit dies die bestimmungsgemäße Verwendung vorsieht, durch Dritte nutzen.
5.2.2 Der Nutzer hat es zu unterlassen, die Lizenz und die daraus folgenden Rechte an Dritte zu übertragen, abzutreten, zu veräußern oder Unterlizenzen an Dritte einzuräumen. Die vorstehende Regelung gilt nicht,
wenn zuvor bereits die Erschöpfung der Auerswald zustehenden Rechte eingetreten ist. Weiter ist die Nutzung von Geräten auf Mietbasis (z. B. Anbieten von Call-Through-Dienstleistungen) hiervon nicht erfasst.
5.2.3 Dem Nutzer ist es – außer in den Fällen des von Auerswald gestatteten Weiterverkaufs – untersagt, Dritten, in welcher Form auch immer, die Nutzung der Software zu gestatten. Die Weitergabe eines Lizenzschlüs-
sels oder einer sonstigen elektronischen Verschlüsselung, die zum Gebrauch der Software dienen würde, ist untersagt.
5.2.4 Außer in den Fällen, in denen dies ausdrücklich vorgesehen ist, darf die Software nicht zusammen mit anderer Software von Dritten kombiniert werden, da in einem solchen Fall die Funktionsfähigkeit der Software
nicht mehr sichergestellt ist, was letztendlich auch zum Funktionsausfall oder Funktionsbeeinträchtigung bei Auerswald Geräten führen kann. Für sich daraus ergebende Folgen steht Auerswald außer in den Fällen, in
denen Auerswald vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln trifft oder in Fällen der Körperverletzung, nicht ein.
5.3 Die Lizenz berechtigt den Nutzer zu Folgendem, wobei ihm die nachfolgend ebenfalls definierten Handlungen untersagt sind:
5.3.1 Der Nutzer darf die Software entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung in der Anzahl von Kopien der Software, auf die sich die Lizenz bezieht, auf Grundlage der durch Auerswald bereitgestellten
Nutzerinformationen nutzen. Soweit ein Upgrade, Update oder eine sonstige Modifikation der Software (gemeinsam bezeichnet als Modifikationen) erfolgt, hat der Nutzer diese Modifikationen nach Maßgabe der Hinweise
von Auerswald zu übernehmen, um die Funktionsfähigkeit der Software und ggf. der Geräte sicherzustellen.
5.3.2 Dem Nutzer ist es erlaubt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen. Die Sicherungskopie muss als solche gekennzeichnet sein und ist bei Beendigung des Vertrages an Auerswald herauszugeben oder auf
Verlangen von Auerswald nachweislich zu löschen.
5.3.3 Dem Nutzer ist es untersagt, die Software oder Teile hiervon zur Entwicklung eigener Software zu verwenden oder sich an der Entwicklung solcher Software durch Dritte mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen (Es
sei denn, die Software oder Teile hiervon sind ausdrücklich als „open source" bezeichnet oder anderweitig von Auerswald mittels der bestimmungsgemäßen Verwendung zur Veränderung zugelassen). Es ist untersagt,
Reverse Engineering oder Dekompilierung der Software vorzunehmen (soweit diese nicht im Rahmen der gesetzlich vorbestimmten Fälle wie beispielsweise im deutschen Urheberrecht nach § 69e UrhG erforderlich sein
sollte) oder in einer anderen Weise zu versuchen, den Quellcode oder Teile des Quellcodes der Software zu ermitteln. Untersagt ist es auch, die Software zu disassemblieren. Im Weiteren sind Veränderungen der Software
nur insoweit gestattet, als dies im Rahmen von Updates oder sonstigen, von Auerswald autorisierten Veränderungen an der Software erforderlich ist.
5.4 Zuwiderhandlungen gegen die in 5.2 und 5.3 enthaltenen Regelungen lassen die in 5.1 eingeräumte Lizenz mit sofortiger Wirkung entfallen. Jedwede schuldhafte direkte oder indirekte Zuwiderhandlung gegen die
vorstehend definierten Bedingungen stellt sogleich eine schwerwiegende Verletzung der Lizenzvereinbarung dar und berechtigt Auerswald über den Fortfall der Lizenz hinaus zur Geltendmachung von sämtlichen ver-
traglichen oder gesetzlichen Ansprüchen für den Fall einer Vertragsverletzung einschließlich des Anspruchs auf Unterlassen und des Schadensersatzanspruchs auch für Folgeschäden. In Bezug auf den Anspruch auf
Unterlassen ist Auerswald auch berechtigt, von Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes Gebrauch zu machen.
5.5 Auerswald wird hiermit – außer in den Fällen, in denen der Nutzer ein Verbraucher ist – das Recht eingeräumt, jederzeit vom Nutzer den Nachweis zu fordern, in welcher Anzahl er Kopien der Software auf seinen
Computersystemen installiert hat und sich eine solche Installation nachweisen zu lassen. Weicht diese Anzahl von dem Umfang ab, in dem diesem Nutzer Lizenzen eingeräumt sind oder erscheinen die Angaben hierzu
in sonstiger Weise nicht glaubwürdig, ist es Auerswald jährlich einmal gestattet, nach vorheriger Ankündigung mit angemessenem Vorlauf zu den üblichen Geschäftszeiten die Räumlichkeiten des Nutzers zu betreten
und durch Inaugenscheinnahme der Computersysteme mittels zur Verschwiegenheit verpflichteter Dritter ohne Beeinträchtigung der Geschäftsabläufe des Nutzers und bei Haftung des Dritten für etwaige durch ihn ver-
ursachte Beeinträchtigungen der Performance der Computersysteme aus Anlass der Prüfung auf eigene Kosten zu überprüfen, in welcher Anzahl Kopien der Software auf diesen Computersystemen vorhanden sind.
Überschreitet die festgestellte die Anzahl der gewährten Lizenzen, so ist Auerswald berechtigt, entsprechend der Überschreitung eine zusätzliche Lizenzgebühr zu berechnen, die 120 % der ursprünglichen Lizenzgebühr
für die Software beträgt.
6. Lizenzentgelt
Das für die Einräumung der Lizenz zu entrichtende Lizenzentgelt ist bereits im Kaufpreis für die Auerswald Geräte enthalten. Für „stand alone"-Software wird entweder ein gesonderter Kaufpreis vereinbart oder Auerswald
bietet die Software ausdrücklich als „kostenlos" ohne Zahlung eines Kaufpreises an.
7. Qualität der Software
7.1 Die Rechte in Bezug auf die Qualität der Software regeln sich nach den Bestimmungen des Vertrages zur Überlassung der Geräte. Handelt es sich um „stand alone"-Software, ergeben sich entsprechende Regelungen
aus dem Vertrag zur Überlassung der Software.
7.2 Im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gewährleistet Auerswald zur Einräumung der Lizenz vollumfänglich befugt zu sein. Bei Nichteinhaltung dieser Zusage wird Auerswald den Nutzer in den Stand versetzen, die
Lizenz vollumfänglich nutzen zu können oder einen angemessenen Ausgleich für entgangene Nutzungen leisten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; die Regelungen zum Kauf von Rechten gelten nicht;
dies gilt nicht für den Fall, dass der Nutzer ein Verbraucher ist.
8. Geistige Schutzrechte
8.1 Geistige Schutzrechte an der Software, gleich ob unmittelbar oder mittelbar durch Schutz der Geräte, für die die Software Verwendung findet, d.h. insbesondere solche aus Urheberrecht, Patentrecht, oder
Gebrauchsmusterrecht, stehen allein Auerswald oder seinen Lieferanten zu. Der Nutzer wird hiermit jede Handlung unterlassen oder sich an derartigen Handlungen beteiligen, die eine Verletzung dieser Schutzrechte
nach sich ziehen. Der Nutzer unterlässt es auch, ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Auerswald Schutzrechte an mit Hilfe der Software erzeugten Arbeitsergebnissen zu seinen oder zu Gunsten eines Dritten
anzumelden. Vorstehende Regelung gilt auch für alle Auerswald zustehenden Markenrechte.
8.2 Bei Verstößen gegen die vorstehende Verpflichtung ist der Nutzer verpflichtet, Auerswald von allen Auerswald möglicherweise dadurch entstehenden Nachteilen auf erstes Anfordern freizustellen, was auch die
Verteidigung gegen Ansprüche Dritter beinhaltet, es sei denn, es handelt sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher. Gegenüber Verbrauchern bestehen für Auerswald Ansprüche auf Schadensersatz entsprechend den
gesetzlichen Regelungen.
9. Haftung
Mit dem Abschluss dieser Lizenzvereinbarung übernimmt Auerswald keine Einstandspflicht für das Erreichen eines bestimmten Verwendungszwecks beim Nutzer; die Qualität der Software ist in Ziffer 7 geregelt. Im
Übrigen ist die Haftung von Auerswald auf die Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns mit Ausnahme der Herbeiführung von Körperschäden und der Verletzung von für diese Lizenzvereinbarung wesentlichen
Vertragspflichten beschränkt.
10. Exportbeschränkungen
Unsere Software und die Software unserer Lieferanten sowie die Geräte oder Komponenten mit denen oder für die die Software zum Einsatz kommt, unterliegen den Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts in
Deutschland, der Mitgliedstaaten der EU sowie des Vereinigten Königreiches (UK) und den USA (nach Maßgabe der entsprechenden ECCN-Nummern oder EAR-Nummer 99) nebst den Beschränkungen der Dual-Use-
Verordnung oder den Beschränkungen in Hinblick auf den Export von Rüstungsgütern. Ein Export darf daher nur unter Beachtung der vorgenannten Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, der Vorgaben der Dual-
Use-Verordnung bzw. der Beschränkungen in Hinblick auf Rüstungsgüter erfolgen und ist im Weiteren beschränkt auf den Export innerhalb der EU, der EFTA oder in das Vereinigte Königreich. Hiervon abweichende
Exportvorgänge bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
11. Laufzeit der Vereinbarung
11.1 Die Lizenzvereinbarung wird für den Zeitraum abgeschlossen, in dem der Nutzer das Gerät nutzt oder im Falle der „stand alone" Software für die übliche Dauer einer Nutzung.
11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt insbesondere eine trotz Abmahnung fortgesetzte Verletzung wichtiger Bestandteile dieser
Vereinbarung insbesondere zur Einräumung der Lizenz.
11.3 Im Fall der Vertragsbeendigung ist der Nutzer verpflichtet, alle bei ihm vorhandenen Kopien der Software einschließlich Sicherungskopien zu löschen und Auerswald auf Verlangen den Vollzug der Löschung nachzu-
weisen.
12. Geltendes Recht, Gerichtsstand
12.1 Dieser Vertrag unterliegt dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Der Gerichtsstand ist Braunschweig.
Cremlingen, 12.07.2019

Technische Daten

Power over Ethernet
Stromverbrauch
LAN-Schnittstelle
Umgebungsbedingungen
für den Betrieb
6
PoE IEEE 802.3af < 3,8 W (Klasse 1)
< 3,8 W
RJ45 Ethernet, 10/100 Mbit/s
Schutzklasse IP20
+5°C bis +45°C in geschlossenen Räumen;
20% bis 75% relative Feuchte
COMfortel WS-500S/500M - Betriebsanleitung V02 08/2019

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