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Allgemeine Sicherheitsinformationen - Minebea Intec ECONUS Serie Original Bedienungsanleitung

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3 Sicherheit
3.2.1

Allgemeine Sicherheitsinformationen

DE-11
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Mechanische Störungsbehebung darf nur von Personen, die eine Ausbildung als
Industriemechaniker mit Gesellenbrief oder Facharbeiterbrief oder einer
vergleichbaren Ausbildung besitzen, ausgeführt werden.
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Die Fachkräfte müssen Zugang zu den nötigen Unterlagen und Anweisungen haben.
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Es besteht eine Beaufsichtigungspflicht bei zu schulendem oder anzulernendem
Personal.
Allgemeine Sicherheitsinformationen sind keinen einzelnen Tätigkeiten zugeordnet und
verweisen auf sicherheitsrelevante allgemeingültige Informationen. Sie sind
grundsätzlich und in allen Lebensphasen der Maschine zu berücksichtigen und stehen
zusammengefasst am Anfang dieser Betriebsanleitung.
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Grundsätzliches
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Die Betriebsanleitung ist ein Bestandteil der Maschine.
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Alle Nutzer müssen vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung gelesen und
verstanden haben.
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Diese Betriebsanleitung und alle mitgeltenden Unterlagen so aufbewahren, dass
sie bei Bedarf direkt zur Verfügung stehen.
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Bei einer Weitergabe oder Verkauf der Maschine müssen diese Betriebsanleitung
und alle mitgeltenden Dokumente an den Nachfolger weitergegeben werden.
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Werden Handlungsanweisungen, deren Reihenfolge, Sicherheitshinweise oder
Sicherheitskennzeichnungen nicht beachtet, ist eine sichere Verwendung der
Maschine nicht gewährleistet.
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Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für
wiederkehrende Prüfungen/Inspektionen und Wartungsarbeiten müssen
eingehalten werden.
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Unfallverhütungsvorschriften, betriebliche/regionale/nationale gesetzliche
Bestimmungen
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Es sind die bestehenden nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung und
eventuelle unternehmensinterne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften
zu beachten.
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Für den Bereich Elektrotechnik ist in Deutschland die Unfallverhütungsvorschrift
der Berufsgenossenschaft "Elektrische Maschinen und Betriebsmittel nach BGV
A3" bindend. In allen anderen Ländern sind die entsprechenden nationalen
Vorschriften oder Gesetze oder Anordnungen zu befolgen.
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Die zum Zeitpunkt der Arbeiten an der Maschine gültigen Vorschriften über
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie alle anderen relevanten
Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
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Verpflichtung des Betreibers
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Der Betreiber muss alle Maßnahmen gewährleisten und durchführen, die zur
Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren dienen.
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Der Betreiber muss auf betriebliche Besonderheiten und Anforderungen an das
Personal hinweisen.
ECONUS®
Minebea Intec

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