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11 Instandhaltung

11.2 Wartung

DE-111
Erlaubte Reinigungsmittel
Kalkrückstände: säurehaltigen Reinigungs-
mitteln mit ca. 10 % Zitronensäure oder Es-
sigsäure
Zement- oder Kalkspritzer: Gummischaber
oder Holzspatel, verdünnte Phosphorsäure
Farben, Lacke, Tinte, Schuhcreme: organi-
sche Reinigungsmittel (Azeton, Spiritus,
Terpentin, Waschbenzin)
ACHTUNG
Sachschaden durch Nichtbeachtung der Anwendungshinweise der
Reinigungsmittelhersteller.
Beschädigungen der Maschine.
Die Anwendungshinweise der Reinigungsmittelhersteller beachten:
Dosierung, Einwirkungszeit, Temperatur.
Neutralisation nach Abschluss der Reinigung, etc.
Jede Maschine muss nach einer bestimmten Betriebszeit gewartet werden, damit sie
immer sicher und zuverlässig arbeitet. Regelmäßige Wartung nach einem
standardisierten Verfahren ist die Voraussetzung für die ständige Einsatzbereitschaft,
Zuverlässigkeit und lange Nutzungsdauer Ihrer Maschine.
Eine periodische Wartung, Reinigung und vollständige Überprüfung der Maschine muss
durch einen von Minebea Intec geschulten und autorisierten Techniker durchgeführt
werden.
VORSICHT
Gefährdung durch Lauf des Transportmediums in ungewünschte Richtung und
Einzugsgefahr durch gegenläufige Transportmedien (z. B. Fördergurte,
Rundriemen… … ).
Verletzung durch Quetschung der Hände.
Verletzungen durch Einziehen und Fangen.
Bei allen Arbeiten: Sicherheitsschuhe und enganliegende Kleidung tragen.
Schmuck und Haare so tragen, dass sie nicht durch sich bewegende Teile
eingezogen werden können.
Nach allen Wartungsarbeiten: Lauf des Transportmediums in gewünschte Richtung
testen.
Ordnungsgemäße Installation prüfen.
Betriebsbereiten Zustand sicherstellen.
Nicht erlaubte Reinigungsmittel
Reinigungsmittel mit schleifenden und
scheuernden Bestandteilen (Scheuerpul-
ver, Stahlwolle)
Poliermittel, Wachse, Bleichmittel, Ze-
mentschleierentferner
Starke Lösungsmittel
ECONUS®
Minebea Intec

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