ORIGINALBETRIEBSANLEITUNG - ELEKTRO-ANTRIEB FÜR PEDELECS
3. GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Mit Hilfe dieses Elektroantriebes wird aus Ihrem Fahrrad ein elektromoto-
risch unterstütztes Rad – ein EPAC (Electrically Power Assisted Cycle).
Eine andere Bezeichnung für diese Fahrrad ist Pedelec (Begriff zusam-
mengesetzt aus den Worten Pedal, Electric und Cycle), welche einen be-
sonderen Typ von Elektrofahrrad beschreibt, bei dem ein Zusatzantrieb
nur gleichzeitig mit dem Pedalantrieb wirkt. Der Elektroantrieb unterstützt
Sie bei gleichzeitigem Treten der Pedale bis zu einer Geschwindigkeit von
25km/h und mit bis zu 250 Watt (maximale Nenndauerleistung).
Aufgrund dieser Begrenzungen bleibt das Fahrrad von der Versicherungs-
pflicht befreit.
Eine generelle Helmpflicht besteht auch nach Anbau dieses Elektroantrie-
bes nicht! Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir jedoch beim Radfahren
stets einen Fahrradhelm zu tragen!
Das Fahrrad, an welches dieser Elektroantrieb angebaut wird, muss zuvor
schon den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften wie z.B. EN14764 – City-
und Trekking-Fahrräder, EN14766 – Gelände-Fahrräder (Mountainbikes)
entsprechen.
Bei ordnungsgemäßem Anbau des Elektroantriebes an ein Fahrrad, wel-
ches eine der o.g. Sicherheitsvorschriften erfüllt, entspricht das Fahrrad
dann den Anforderungen der Europäischen Norm EN15194 und gilt weiter-
hin als Fahrrad (Radwege dürfen weiter benutzt werden).
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4. SICHERHEITSHINWEISE
Aufgrund der zusätzlichen Motorunterstützung ändert sich das Fahrver-
halten / Fahrgefühl. Um sich mit der neuen Technik vertraut zu machen,
bitte abseits öffentlicher Straßen die ersten Fahrversuche durchführen, bis
Sie der Meinung sind das EPAC sicher bedienen zu können. Alle Fahrräder,
welche zu Pedelecs aufgebaut werden bzw. umgebaut werden (egal ob bei
Radmanufakturen oder von Fahrradmonteuren im Fahrradfachhandel) ha-
ben gemäß Europäischer Rechtsprechung Sicherheitstechnischen Anfor-
derungen zu genügen. Entsprechende Prüfungen sind an diesen Rädern
im Zuge einer Typprüfung durchzuführen. Hierdurch wird die konstruktive
Festigkeit von Fahrradteilen und von fertig montierten Rädern ermittelt.
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verlangt, dass ein Produkt (hier
Fahrrad) sicher ist. Durch die Typprüfung anhand anzuwendender Normen
(z.B. DIN EN14764 für City- und Trekking-Fahrräder; DIN EN14766 für Gelän-
defahrräder / Mountainbikes) überprüft und dokumentiert der Radhersteller
diese Sicherheit des Rades. In Form eines Aufklebers oder in den mitgelie-
ferten Papieren zum Rad erkennt der Fachhändler bzw. der Kunde, ob das
vorliegende Rad die Anforderungen der entsprechenden Norm einhält. Es
kann davon ausgegangen werden, dass das Rad auch entsprechend dem
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sicher ist. Voraussetzung hierfür
ist jedoch der korrekte Anbau aller Teile durch den ausgebildeten Fahr-
radmonteur, der das Rad aufgebaut bzw. umgebaut hat. Die für Pedelecs
bzw. EPAC-Fahrräder heranzuziehende Norm DIN EN15194 verweist bei
den durchzuführenden Prüfungen auf die bereits genannten Normen DIN
EN14764 und DIN EN14766; d.h. Pedelecs werden auch entsprechend den
Anforderungen dieser Normen geprüft, Grenzwerte der Prüfungen liegen bei
Pedelecs nicht höher als bei City- und Trekkingrädern bzw. bei Geländefahr-
rädern (Mountainbikes).
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