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Haftungsbeschränkung; Allgemein - Toshiba GA-1201 Kurzanleitung

Scanfunktionen
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Gewährleistungsausschluss
DIESE SOFTWARE WIRD "IM ISTZUSTAND" OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER
IMPLIZIERTE GARANTIE, AUCH NICHT FÜR IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE
VERMARKTBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, FÜR DEN RECHTSTI-
TEL ODER DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER BEREITGESTELLT. TTEC
UND IHRE LIEFERANTEN SCHLIESSEN JEGLICHE HAFTUNG FÜR DIE QUALITÄT UND
DIE LEISTUNG DER SOFTWARE AUS. WENN SICH DIE SOFTWARE ALS SCHADHAFT
ERWEIST, SIND SIE (UND NICHT TTEC ODER IHRE LIEFERANTEN) FÜR DIE KOMPLET-
TEN KOSTEN DER WARTUNG, REPARATUR ODER SCHADENSBEHEBUNG VERANT-
WORTLICH. TTEC UND IHRE LIEFERANTEN GEWÄHRLEISTEN NICHT, DASS DIE IN DER
SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANSPRÜCHEN ENTSPRECHEN ODER
DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNTERBRECHUNGS- UND FEHLERFREI SEIN
WIRD.
ALLE IN DIESER DOKUMENTATION ENTHALTENEN INFORMATIONEN, DIE VON TTEC
UND IHREN KONZERNGESELLSCHAFTEN GEMÄSS EINEM EULA (ENDNUTZERLIZENZ-
VERTRAG) BEREITGESTELLT WERDEN, WURDEN IN IHREM "ISTZUSTAND" OHNE EXPLI-
ZITE ODER IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG ALLER ART ÜBERGEBEN.
Haftungsbeschränkung
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN TTEC ODER IHRE LIEFERANTEN FÜR SCHÄDEN
AUS KONTRAKT, DELIKT ODER ANDEREM GRUND (MIT AUSNAHME VON KÖRPERVER-
LETZUNGEN ODER TODESFALL AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT VON TTEC ODER
IHREN LIEFERANTEN), AUCH NICHT FÜR ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUST,
ENTGANGENE KOSTENEINSPARUNGEN ODER ANDERE BEGLEIT-, SONDER- ODER
FOLGESCHÄDEN AUFGRUND DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG
DER SOFTWARE, AUCH WENN TTEC ODER IHRE LIEFERANTEN ÜBER DIE MÖGLICH-
KEIT DES EINTRITTS SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE, SOWIE
NICHT FÜR DRITTANSPRÜCHE.
Beschränkte Rechte der US- Regierung
Die Software wird mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN geliefert. Nutzung, Vervielfältigung und
Weitergabe durch die Regierung der USA unterliegt den Beschränkungen gemäß Unterabsatz
(b)(3)(ii) oder (c)(i)(ii) der Klausel über Recht an technischen Daten und Computersoftware in
252.227-7013 oder 52.227-19 (c)(2) der FAR des DOD, i.d.g.F. Lieferant/Hersteller ist TOSHIBA
TEC Corporation, 2-17-2, Higashigotanda, Shinagawa-ku, Tokyo, 141-8664, Japan.

Allgemein

Sie dürfen diese Lizenz oder die Software nicht in Sublizenz vergeben, vermieten, verpachten,
weitergeben oder übertragen. Jeder Versuch einer Sublizenzvergabe, Vermietung, Verpach-
tung, Weitergabe oder Übertragung von Rechten, Pflichten oder Auflagen gemäß dieser Verein-
barung ist null und nichtig. Sie erklären sich einverstanden, dass Sie nicht beabsichtigen und
auch nicht konkret vorhaben, diese Software, einschließlich Kopien der Software oder techni-
scher Daten, die in der Software oder den Datenträgern enthalten sind, oder ein direktes Pro-
dukt davon, an ein Land zu liefern oder (direkt oder indirekt) zu übertragen, für das von der
Regierung der USA ein Verbot erlassen wurde. Dieser Lizenzvertrag unterliegt japanischem
Recht oder nach freier Wahl eines Lieferanten von TTEC, der in einen Rechtsstreit aufgrund die-
ses Vertrages einbezogen wird, dem Recht des Landes, das im Einzelfall vom jeweiligen Liefe-
ranten von TTEC bestimmt wird. Wenn eine Bestimmung oder ein Teil dieses Vertrags als
ungesetzlich, ungültig oder nicht durchsetzbar erkannt wird, bleiben die restlichen Bestimmun-
gen aufrecht.
Software-Lizenzvertrag
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