Fertigpumpstation Powerlift-P duo
Installation
Einbau
Verfüllung Arbeitsraum / Einbettung:
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Es ist auf eine sorgfältige Unterfüllung der zurückgesetzten Anlagenbereiche (Boden,
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Rippen, Kragen usw.) zu achten.
Sollten sich aus bauseitigen Anforderungen, geltenden Normen oder Richtlinien (z. B.
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Verkehrsflächen gemäß ZTVE-StB 09 oder ZTVA-StB) höhere Anforderung an die
Herstellung der Einbettung ableiten lassen, so sind diese einzuhalten.
Die im Zusammenhang mit dem Einbau verwendeten bzw. die Anlage berührenden
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Baustoffe dürfen keine negative Beeinflussung bezüglich Material, Verformung, Beschä-
digung zur Folge haben, gleiches gilt für die gewählten Einbauverfahren.
Rahmen der Schachtabdeckung sollte auf keinen Fall höher stehen als der Belag, eher
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sollte der Belag etwas höher sein und an den Rand des Rahmens angezogen werden.
Bei der Aufbringung des letzten Belags (z. B. Asphaltbelag) darf die Schachtabdeckung
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nicht mehr verschoben werden. Ein Überteeren der Schachtabdeckung ist nicht zulässig.
Eine Belastung des Aufsatzsystems darf erst bei kompletter Verfüllung der
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Baugrube und ausreichender Abbindung der verwendeten Materialien erfolgen, z. B.
Druckfestigkeit des Mörtels von mindestens 10 N/mm².
Statik
Die Einleitung von zusätzlichen Lasten (andere Bauwerke, Anbauten oder ähnlichem)
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ist nicht zulässig, der Lastabtrag ist unterhalb der Gründungsebene der Anlage vorzu-
nehmen, Mindestabstände sind einzuhalten oder geeignete bauseitige Maßnahmen zu
ergreifen.
Die Anlage kann je nach Anforderung (Verkehrslast, Einbautiefe) mit einem Aufsatz-
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system inklusive Schachtabdeckung aus dem Systemprogramm kombiniert werden. Eine
Kombination mit anderen Systemen ist nicht zulässig.
Der maximal anstehende Grundwasserstand darf nicht überschritten werden,
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Sollte die Anlage in der Nähe von Gleiskörpern oder ähnlichen Fahrwegen verbaut
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werden, so ist dies gesondert zu betrachten und statisch neu zu bewerten.
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Bodengruppe G1 gemäß ATV-DVWK-A 127 bzw. Bodengruppe GE, GW, Gi, SE, SW
oder SI gemäß DIN 18196
Verdichtungsgrad D
≥ 97 %
Pr
Abmessung ≥ 1,0 m umlaufend um Bauwerksaußenkante von Oberkante Gründung bis
Geländeoberkante
lagenweiser Einbau mit Lagen ≤ 30 cm
Größtkorn 16 mm
Kap. 3.3.4 „Einbau bei Grundwasser".