Er haftet ferner für Vertragswidrigkeiten, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Montage
ergeben, soweit letztere ihm aufgrund des Vertrages oblag oder diese unter seiner Verantwortung erfolgt ist.
Gemäß Artikel L.217-5 des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) „ist der Gegen-
stand vertragskonform":
1.
Wenn er sich für den Zweck eignet, der von einem vergleichbaren Gegenstand üblicherweise zu erwarten ist,
sowie gegebenenfalls:
• wenn er der vom Verkäufer gelieferten Beschreibung entspricht und die Eigenschaften besitzt, die dieser
dem Käufer in Form eines Musters oder Modells präsentiert hat;
• wenn er die Eigenschaften aufweist, die ein Käufer aufgrund der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers,
Herstellers oder seines Vertreters rechtmäßig erwarten kann, insbesondere aufgrund von Werbung und
Kennzeichnung;
2.
oder wenn er die in einer Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegten Eigenschaften aufweist bzw. für
jeden besonderen Gebrauch durch den Käufer geeignet ist, der dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht und von
diesem akzeptiert wurde.
Gemäß Artikel L.211#12 des französischen Verbrauchergesetzbuches „verjährt der Anspruch wegen Vertragswid-
rigkeit nach zwei Jahren ab Lieferung des Gegenstandes."
10.2. KOMMERZIELLE GARANTIE VON PELLENC
10.2.1. INHALT
10.2.1.1. ALLGEMEINES
-
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung können Endkunden Ansprüche im Rahmen der kommerziellen Garan-
tie für Produkte von PELLENC geltend machen. Diese deckt den Austausch und Ersatz von als unbrauchbar aner-
kannten Teilen oder von Teilen mit Bearbeitungs-, Montage- oder Materialfehlern ab, unabhängig von der Ursache.
Die Garantie ist somit fester Bestandteil des von PELLENC verkauften Produkts.
10.2.1.2. ERSATZTEILE
-
Die kommerzielle Garantie deckt ferner Original-Ersatzteile von PELLENC ab, ohne Arbeitsstunden, wobei
bestimmte Ersatzteile eines Produkts hiervon ausgenommen sind.
10.2.2. DAUER DER GARANTIE
10.2.2.1. ALLGEMEINES
-
Ansprüche im Rahmen der kommerziellen Garantie von PELLENC können für akkubetriebene PELLENC-Geräte
innerhalb von zwei (2) Jahren ab der Lieferung an den Endkunden geltend gemacht werden, für alle anderen Pro-
dukte von PELLENC innerhalb von einem (1) Jahr.
10.2.2.2. ERSATZTEILE
-
Für Ersatzteile von PELLENC, die im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen ausgetauscht werden, gilt die kom-
merzielle Garantie für akkubetriebene PELLENC-Geräte innerhalb von zwei (2) Jahren ab der Lieferung des Pro-
dukts von PELLENC an den Endkunden, für alle anderen Produkte von PELLENC innerhalb eines (1) Jahres.
Bei akkubetriebenen Geräten von PELLENC gilt für nach dem 12. Nutzungsmonat im Rahmen von Garantiean-
sprüchen ausgetauschte Ersatzteile die Garantie ein (1) Jahr.
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RASENMÄHER RASION 2 SMART
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