10.2.2.3. GARANTIEAUSSCHLUSS
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Von der kommerziellen Garantie ausgeschlossen sind Produkte, die in unüblicher Weise gebraucht oder unter
Betriebsbedingungen und zu Zwecken eingesetzt wurden, die von den vom Hersteller für die Nutzung vorgesehe-
nen abweichen, insbesondere bei Missachtung der in dieser Gebrauchsanweisung vorgegebenen Betriebsbedin-
gungen.
Die Garantie erlischt auch bei Schlag, Sturz, Fahrlässigkeit, mangelnder Überwachung oder Wartung sowie bei
Veränderungen des Produkts. Von der Garantie ausgeschlossen sind ebenfalls alle Produkte, die durch den End-
kunden verändert, umgebaut oder modifiziert wurden.
Für Verschleißteile und/oder Betriebsstoffe können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden.
10.2.3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE KOMMERZIELLE GARANTIE
10.2.3.1. INBETRIEBNAHME DES PRODUKTS UND ANMELDUNG DER INBETRIEBNAHME
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Der VERTRAGSHÄNDLER verpflichtet sich dazu, spätestens acht Tage nach der Übergabe des Produkts an den
Endkunden das Formular zur Anmeldung der Inbetriebnahme auszufüllen und dieses auf der Website www.pellen-
c.com, unter „Extranet" im Menü „Garantien und Schulungen" mithilfe des ihm von PELLENC übermittelten Benut-
zernamens zu aktivieren.
Wurde die Anmeldung der Inbetriebnahme nicht aktiviert, übernimmt PELLENC keine kommerzielle Garantie und
der VERTRAGSHÄNDLER trägt allein die Kosten, ohne seine im Rahmen der Garantie erbrachten Leistungen
gegenüber dem Endkunden abrechnen zu können.
Der VERTRAGSHÄNDLER ist ebenfalls verpflichtet, die Garantiekarte oder die Bescheinigung der Garantie und
Inbetriebnahme für ausgelieferte Selbstfahrer auszufüllen, nachdem diese vom Endkunden mit Datum und Unter-
schrift versehen wurde.
10.3. KOSTENPFLICHTIGER KUNDENDIENST
10.3.1. ALLGEMEINES
Unter den kostenpflichtigen Kundendienst fallen – auch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung und kommerzi-
ellen Garantie – Mängel, Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Nutzung, Fahrlässigkeit oder schlechte
Wartung beim Endkunden entstehen, aber auch Mängel, die sich aus dem normalen Verschleiß des Produkts erge-
ben. Kosten für Kundendienstleistungen fallen ebenfalls an für Reparaturen, die nicht der gesetzlichen Gewährleis-
tung oder der kommerziellen Garantie unterliegen, wie beispielsweise Wartung, Einstellungen, Diagnosen jeglicher
Art, Reinigungen etc. (Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
10.3.2. VERSCHLEIßTEILE UND BETRIEBSSTOFFE
Für Verschleißteile und Betriebsstoffe ist ebenfalls der Kundendienst zuständig.
10.3.3. ERSATZTEILE
Zum kostenpflichtigen Kundendienst zählen ebenfalls Original-Ersatzteile von PELLENC, mit denen keine Arbeits-
leistung verbunden ist, und solche, die nicht von der gesetzlichen Gewährleistung oder der kommerziellen Garantie
abgedeckt sind.
Beim Austausch von Original-Ersatzteilen von PELLENC durch den Kundendienst, gilt für diese eine kommerzielle
Garantie von einem Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt der Montage.
RASENMÄHER RASION 2 SMART
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