Sicherheit
3.9
Sicherheit im Betrieb
3.9.1
Automatische Umsetzanlagen
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Die Automatische Umsetzanlage muss den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den
einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der
EG-Maschinenrichtlinie entsprechen und muss sich zudem in betriebssicherem Zustand befinden.
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Die Energieversorgung der Anlage (Hydraulik / Pneumatik / Elektrik) muss so dimensioniert sein, dass
das Gerät ordnungsgemäß betrieben werden kann.
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Der Inbetriebnehmer der automatischen Umsetzanlage muss die gesetzlich vorgeschriebenen
Qualifikationen erfüllen.
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Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen die automatische Umsetzanlage bedienen.
3.9.2
Sicherheit im Automatik-Betrieb
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Es dürfen nur Steinlagen transportiert werden, die der greiftechnischen Qualität entsprechen.
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Das manuelle Führen ist nur bei Geräten mit Handgriffen erlaubt.
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Es sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, wie Lichtschranken und Warnleuchten, anzubringen, die
bei Gefahr zu einer Abschaltung der Anlage führen.
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Die Arbeit mit dem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen. Das Schwenken des Gerätes über
Personen ist untersagt.
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Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der Öffnungsweg durch einen Widerstand blockiert ist.
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Die Güter niemals außermittig aufnehmen, ansonsten Kippgefahr.
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Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen. Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes beschädigt
werden
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Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten. Es sei denn es ist
unerlässlich, bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles Führen des Gerätes (an
Handgriffen).
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Generell ist der Aufenthalt unterschwebender Last verboten. Lebensgefahr!!
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Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
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Festsitzende lasten nicht mit dem Gerät losreisen.
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Die Plombe für die Maximal- Druckeinstellung niemals ohne Rücksprache mit dem Hersteller entfernen.
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