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Beim Arbeiten mit dem Trennschleifer sind Sicherheitsschu-
he bzw. Sicherheitsstiefel (G) mit griffiger Sohle, Stahlkappe
und ein Beinschutz zu tragen. Das Sicherheitsschuhwerk mit
Schnittschutzeinlage bietet Schutz vor Schnittverletzungen und
gewährleistet einen sicheren Stand.
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Tragen Sie bei allen Arbeiten stets einen Arbeitsanzug (H)
aus festem Material.
Betriebsstoffe / Tanken
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Vor dem Betanken einen sicheren und ebenen Platz aufsu-
chen. Das Betanken auf einem Gerüst, einem Material-
haufen oder ähnlichem ist verboten!
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Vor dem Betanken des Trennschleifers ist der Motor auszu-
schalten.
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Rauchen und jedes offene Feuer ist nicht zulässig (6).
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Vor dem Tanken die Maschine abkühlen lassen.
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Kraftstoffe können lösungsmittelähnliche Substanzen enthal-
ten. Haut- und Augenkontakt mit Mineralölprodukten vermei-
den. Beim Betanken Handschuhe tragen (nicht die Arbeits-
handschuhe). Schutzkleidung öfter wechseln und reinigen.
Kraftstoffdämpfe nicht einatmen. Das Einatmen von Kraftstoff-
dämpfen kann körperliche Schäden verursachen.
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Keinen Kraftstoff verschütten. Wenn Kraftstoff verschüttet wur-
de, Trennschleifer sofort säubern. Kraftstoff nicht mit Kleidung
in Berührung bringen. Falls Kraftstoff an die Kleidung gelangt,
Kleidung sofort wechseln.
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Darauf achten, daß kein Kraftstoff ins Erdreich gelangt (Um-
weltschutz). Geeignete Unterlage verwenden.
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Nicht in geschlossenen Räumen tanken. Kraftstoffdämpfe
sammeln sich am Boden (Explosionsgefahr).
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Verschlußschraube für Kraftstofftank gut verschließen.
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Zum Starten des Trennschleifers den Standort wechseln (min-
destens 3 Meter entfernt vom Tankplatz) (7) jedoch nicht im
verlängerten Schwenkbereich (Funkenflugrichtung) der Trenn-
scheibe.
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Kraftstoffe sind nicht unbegrenzt lagerfähig. Nur soviel ein-
kaufen, wie in absehbarer Zeit verbraucht werden soll.
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Beim Herstellen des richtigen Benzin-Öl-Mischungsverhältnis-
ses immer zuerst Öl, und danach Benzin in den Mischbehälter
einfüllen.
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Kraftstoff nur in zugelassenen und gekennzeichneten Kani-
stern transportieren und lagern.
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Kraftstoff Kindern nicht zugänglich machen.
Inbetriebnahme
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Nicht allein arbeiten, für Notfälle muß jemand in der Nähe
(Rufweite) sein.
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Bei Trennschleifereinsatz in Wohngebieten die Lärmschutz-
vorschriften beachten.
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Der Trennschleifer darf nicht in der Nähe brennbarer Mate-
rialien oder explosionsfähiger Gase eingesetzt werden.
Es besteht die Gefahr der Funkenbildung.
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Sicherstellen, daß Personen die sich weniger als 30 m vom
Arbeitsplatz aufhalten (z. B. Hilfskräfte) eine Schutzausrüstung
(siehe „Persönliche Schutzausrüstung") tragen (8). Kinder oder
weitere Personen müssen einen Mindestabstand von 30 m
vom Arbeitsbereich des Trennschleifers einhalten. Achten Sie
auch auf Tiere (9).
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Vor Arbeitsbeginn Trennschleifer auf einwandfreie Funkti-
on und vorschriftsmäßigen betriebssicheren Zustand
prüfen! Insbesondere Zustand der Trennscheibe (gerissene,
beschädigte oder verbogene Trennscheiben sofort erneuern),
richtig montierte Trennscheibe, eingerastete Schutzhaube, fest
montierter Keilriemenschutz, korrekte Keilriemenspannung,
Leichtgängigkeit des Gashebels und Funktion der Gashebel-
sperre, saubere und trockene Handgriffe, Funktion des Kombi-
schalters.
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Trennschleifer erst nach komplettem Zusammenbau und Prü-
fung in Betrieb nehmen. Grundsätzlich darf der Trennschleifer
nur komplett montiert benutzt werden!
G
5
6
3 Meter
7
30 m
= Schutzausrüstung tragen
8
9
H
5