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Sicherheitshinweise Allgemeine Hinweise; Persönliche Schutzausrüstung - Dolmar PC-6212 HappyStart Betriebsanweisung

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SICHERHEITSHINWEISE
Allgemeine Hinweise
-
Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muß die
Bedienperson unbedingt diese Betriebsanweisung lesen
(auch wenn Sie bereits Erfahrung mit einem Trennschlei-
fer hatten), um sich mit der Handhabung dieses Trenn-
schleifers vertraut zu machen. Unzureichend informierte Be-
diener können sich und andere Personen durch unsach-
gemäßen Gebrauch gefährden.
-
Trennschleifer nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung mit
einem Trennschleifer haben. Die Betriebsanweisung ist dabei
zu übergeben.
-
Erstbenutzer sollten sich vom Fachmann einweisen lassen,
um sich mit den Eigenschaften des motorbetriebenen Tren-
nens vertraut zu machen.
-
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Trenn-
schleifer nicht bedienen. Jugendliche über 16 Jahre sind von
diesem Verbot ausgenommen, wenn sie zum Zwecke der
Ausbildung unter Aufsicht eines Fachkundigen stehen.
-
Das Arbeiten mit dem Trennschleifer erfordert hohe Aufmerk-
samkeit.
-
Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Auch Ermüdung
führt zur Unachtsamkeit. Besonders hohe Aufmerksamkeit ist
zum Ende der Arbeitszeit erforderlich. Alle Arbeiten ruhig und
umsichtig durchführen. Der Bediener ist gegenüber Dritten
verantwortlich.
-
Niemals unter Einfluß von Alkohol, Drogen, Medikamenten
oder anderen Substanzen arbeiten, die das Sehvermögen, die
Geschicklichkeit und das Urteilsvermögen beeinträchtigen
können.
-
Bei Arbeiten in leicht entzündlicher Vegetation und bei Trok-
kenheit Feuerlöscher bereitstellen (Brandgefahr).
-
Das Trennen von Asbest oder Stoffen, die Giftstoffe freisetzen
können, darf nur nach Anmeldung und unter Aufsicht der
zuständigen Behörden oder der beauftragten Person mit den
notwendigen Sicherheitsmaßnahmen erfolgen.
Persönliche Schutzausrüstung
-
Um beim Trennen Verletzungen von Kopf, Augen, Hand,
Fuß sowie Gehörschäden zu vermeiden, müssen die nach-
folgend beschriebenen Körperschutzausrüstungen und
Körperschutzmittel getragen werden.
-
Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend, aber nicht
hinderlich sein. Kleidung, in der sich Materialkörner verfangen
können (Hosen mit Aufschlag, Jacken- bzw. Hosen mit Ta-
schen die offen stehen, etc.), darf insbesondere beim Trennen
von Metall, nicht getragen werden.
-
Keinen Körperschmuck oder Kleidung tragen, die sich verfan-
gen kann oder den Bediener vom Trennvorgang ablenkt.
-
Bei sämtlichen Arbeiten ist ein Schutzhelm (A) zu tragen. Der
Schutzhelm ist regelmäßig auf Beschädigungen hin zu über-
prüfen und spätestens nach 5 Jahren auszutauschen. Nur
geprüfte Schutzhelme verwenden.
-
Der Gesichtsschutz (B) des Helmes hält Schleifstaub und
Materialkörner ab. Um Verletzungen der Augen und des Ge-
sichts zu vermeiden, ist beim Arbeiten mit dem Trennschleifer
stets ein Augenschutz (C) bzw. Gesichtsschutz zu tragen.
-
Zur Vermeidung von Gehörschäden sind immer geeignete
persönliche Schallschutzmittel zu tragen. (Gehörschutz (D),
Kapseln, Wachswatte etc.). Oktavbandanalyse auf Anfrage.
-
Beim Trockentrennen von feinstauberzeugendem Steinmate-
rial (Stein, Beton u. ä.) muß unbedingt ein vorschriftsmäßiger
Atemschutz (E) getragen werden.
-
Arbeitshandschuhe (F) aus festem Leder gehören zur
vorschriftsmäßigen Ausrüstung und sind beim Arbeiten mit
dem Trennschleifer ständig zu tragen.
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1
2
A
B
C
3
E
4
D
F

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