5 Aufstellung
5.2 Anforderungen an den Aufstellort
Bedeutung
In diesem Abschnitt finden Sie Angaben, die es Ihnen ermöglichen, einen geeigneten Aufstellort für
das Gerät auszuwählen. Prüfen Sie den vorgesehenen Aufstellort sorgfältig auf seine Eignung, bevor
Sie das Gerät dorthin bringen und mit der Installation beginnen!
Vorschriften für die Aufstellung
Lokale und länderspezifische Normen und Vorschriften bezüglich Arbeitsstätten in Großküchen müs‐
sen eingehalten werden.
Die für den jeweiligen Aufstellort geltenden Regeln und Vorschriften der lokalen Behörden und Versor‐
gungsunternehmen sind einzuhalten.
Regeln für die sichere Aufstellung des Geräts
Um Gefährdungen auszuschließen, die sich aus Aufstellort und Umgebung der Geräte ergeben, sind
folgende Regeln zu beachten:
Die Betriebsbedingungen müssen eingehalten werden können. Betriebsbedingungen siehe 'Anfor‐
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derungen an die Umgebung des Kombidämpfers'.
Es besteht Brandgefahr durch Wärmeabgabe an heißen Oberflächen. Es dürfen sich daher keine
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brennbaren Materialien, Gase oder Flüssigkeiten oberhalb, auf, unterhalb oder in der Nähe des
Geräts befinden. Bei der Wahl des Aufstellortes ist diese Vorschrift im Zusammenhang mit dem
Thema 'Angrenzende Systeme' auf Seite 27 und dem minimalen Platzbedarf des Geräts unbedingt
zu beachten.
Der Mindestabstand zu Wärmequellen in der Umgebung der Geräte beträgt 500 mm.
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Der Mindestabstand zu Fritteusen oder Fettbackgeräten in der Umgebung beträgt 1050 mm. Das
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Gerät muss so aufgestellt werden, dass Fritteusen und Fettbackgeräte in keinem Fall von Flüssig‐
keit aus dem Gerät oder von Flüssigkeit durch Kochvorgänge erreicht werden können.
Das Gerät darf nicht direkt unter einem Brandmelder oder einer Sprinkleranlage aufgestellt werden.
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Brandmeldeeinrichtungen und Sprinkleranlagen müssen gemäß der zu erwartenden austretenden
Dämpfe des Geräts eingestellt werden.
Der Unterbau des Geräts (Arbeitstisch, Untergestell oder Stapelkit) muss am Aufstellungsort kipp-
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und rutschsicher aufgestellt werden können. Die Anforderungen an den Untergrund müssen erfüllt
sein.
Anforderungen an den Untergrund
Der Untergrund muss folgende Eigenschaften aufweisen:
Der Untergrund muss eben und waagrecht sein.
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Der Untergrund muss mit dem Gerätegewicht belastbar sein.
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Die Arbeitsplatte oder das Untergestell müssen über eine dem Leergewicht plus dem maximal zu‐
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lässigen Beladungsgewicht entsprechende Tragfähigkeit verfügen.
Das Gerätegewicht setzt sich je nach Ausführung und Ausstattung aus folgenden Werten zusammen:
Leergewicht Ihres Kombidämpfers
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Maximal zulässiges Beladungsgewicht
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Maximalgewicht Reinigungsmittel
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Gewicht von Untergestell oder Arbeitstisch
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Addieren Sie für das zu ermittelnde Gerätegewicht folgende Einzelgewichte:
Leergewicht des Kombidämpfers
Maximal zulässiges Beladungsgewicht
Maximalgewicht Reinigungsmittel
Gewicht Untergestell (modellabhängig)
Installationshandbuch
6.10
[kg]
siehe Gewicht ohne Verpackung in
'Technische Daten' auf Seite 57
[kg]
30
[kg]
20
[kg]
20 - 50
28
10.10
50
20
20 - 50