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Olivetti d-COLORMF3000 Bedienungshandbuch Seite 6

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10. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IST OLIVETTI S.P.A. ODER IHR LIZENZGEBER IHNEN
GEGENÜBER HAFTBAR ZU MACHEN FÜR FOLGE-, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, INDI-
REKTE ODER KONKRETE SCHÄDEN BZW. STRAFE EINSCHLIEßENDEN SCHADENER-
SATZ, EINSCHLIEßLICH ENTGANGENER GEWINNE ODER EINSPARUNGEN, SELBST
WENN OLIVETTI S.P.A. ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN INFORMIERT
WURDE. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT EBENFALLS FÜR VON DRITTEN GEL-
TEND GEMACHTE ANSPRÜCHE. OLIVETTI S.P.A. BZW. IHR LIZENZGEBER SCHLIEßEN
HIERMIT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGEN-
DER ART IM HINBLICK AUF DIE SOFTWARE AUS, EINSCHLIEßLICH, JEDOCH NICHT
BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHR DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK, RECHTSMÄNGEL UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN
DRITTER. IN EINIGEN STAATEN BZW. GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS
BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG BEILÄUFIG ENTSTANDENER, FOLGE- ODER KONKRETER
SCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHER-
WEISE FÜR SIE NICHT ZUR ANWENDUNG KOMMEN.
11. Hinweis für Anwender in US-Behörden: Die Software ist ein "Handelsartikel" gemäß der
Definition in 48 C.F.R.2.101, bestehend aus "kommerzieller Computersoftware" und
"Dokumentation für kommerzielle Computersoftware" gemäß der Verwendung dieser
Begriffe in 48 C.F.R. 12.212. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R.
227.7202-1 bis 227.7202-4 erwerben alle Anwender in US-Behörden die Software aus-
schließlich mit den dort ausgeführten Rechten.
12. Sie verpflichten sich, die Software, in welcher Form auch immer, auf keinen Fall unter Ver-
letzung der zur Anwendung kommenden Exportkontrollgesetze und -bestimmungen eines
Landes zu exportieren.
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