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Viessmann KWT VITOCAL 350-G PRO Typ BW 352.A027 Planungsanleitung Seite 6

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Vitocal 350-G Pro
Deckungsanteil monoenergetischer Betriebsweise
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Anteil der Wärmepumpe an maximaler
Heizleistung (EN 12831) in %
Deckungsanteil der Wärmepumpe in % an der Jahresheizarbeit (nur
Heizbetrieb) eines standardisierten Wohngebäudes, abhängig von der
Heizleistung der Wärmepumpe bei monoenergetischer Betriebsweise.
Bivalent-parallele Betriebsweise
Abhängig von Außentemperatur und Heizlast schaltet die Wärme-
pumpenregelung den 2. Wärmeerzeuger zusätzlich zur Wärmepumpe
ein. Bei typischen Anlagenkonfigurationen wird die Heizleistung der
Wärmepumpe auf ca. 50 bis 70 % der max. erforderlichen Heizlast
gemäß EN 12831 des Gebäudes ausgelegt. Der Anteil der Wärme-
pumpe an der Jahresheizarbeit beträgt ca. 85 bis 92 %.
Bivalent-alternative Betriebsweise
Die Wärmepumpe übernimmt oberhalb einer bestimmten Außentem-
peratur (Bivalenztemperatur) vollständig die Beheizung des Gebäu-
des. Unterhalb der Bivalenztemperatur schaltet die Wärmepumpe aus
und der zusätzliche Wärmeerzeuger (Öl-/Gas-Heizkessel) beheizt das
Gebäude allein. Das Umschalten zwischen Wärmepumpe und zusätz-
lichem Wärmeerzeuger übernimmt die Wärmepumpenregelung. Die
bivalent-alternative Betriebsweise eignet sich für den Gebäudestand
mit konventionellen Wärmeverteil- Wärmeabgabesystemen (Heizkör-
per).
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(Fortsetzung)
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Deckungsanteile bivalenter Betriebsweisen
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Anteil der Wärmepumpe an maximaler
Heizleistung (EN 12831) in %
Deckungsanteil der Wärmepumpe in % an der Jahresheizarbeit (nur
Heizbetrieb) eines standardisierten Wohngebäudes, abhängig von der
Heizleistung der Wärmepumpe und der gewählten Betriebsweise
A Bivalent-parallele Betriebsweise
B Bivalent-alternative Betriebsweise
Aufgrund der geringeren Investitionskosten für die gesamte Wärme-
pumpenanlage eignen sich bivalente Betriebsweisen für bestehende
Heizkesselanlagen im sanierten Gebäudebestand.
Hinweis
Bei bivalent-paralleler Betriebsweise muss die Wärmequelle (Erd-
reich) aufgrund der (im Vergleich zur bivalent-alternativen Betriebs-
weise) höheren Laufzeiten auf den Gesamtleistungsbedarf des
Gebäudes ausgelegt werden.
Tarife für die Netzversorgung
Für den wirtschaftlichen Betrieb von Wärmepumpen bieten die meis-
ten Energieversorgungsunternehmen (EVU) Sonderstromtarife an.
Diese Sonderstromtarife erlauben dem EVU, die Netzversorgung für
Wärmepumpen in Zeiten hoher Netzbelastung temporär auszuschal-
ten.
Bei monovalent betriebenen Wärmepumpen sind max.
3 x 2 Stunden Sperrzeit innerhalb von 24 Stunden möglich. Bei Fuß-
bodenheizungen haben die Sperrzeiten aufgrund der Systemträgheit
keinen merklichen Einfluss auf die Raumtemperatur. In anderen Fällen
können die Sperrzeiten durch die Verwendung von Heizwasser-Puf-
ferspeichern überbrückt werden.
Die Summe der Sperrzeiten bei bivalenten Wärmepumpenanlagen
innerhalb der Heizperiode beträgt max. 1110 Stunden. Innerhalb die-
ser Zeiten kann der zusätzliche Wärmeerzeuger die Gebäudeheizung
vollständig übernehmen.
Hinweis
Die Freigabezeiten zwischen 2 Unterbrechungen dürfen nicht kürzer
sein als die vorangegangene Sperrzeit.
Für die Netzversorgung ohne Sperrzeiten sind keine Sonderstromta-
rife verfügbar. In diesem Fall wird der Stromverbrauch der Wärme-
pumpe gemeinsam mit dem Stromverbrauch des Haushalts oder des
Gewerbebetriebs abgerechnet.
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B
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VITOCAL

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