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Pflichten Des Betreibers - AWH ANKO-RTF Montageanleitung

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Unter Einhaltung der Einsatzgrenzen (siehe Kapitel 3.3 Technische Daten) kann das
Gerät innerhalb und außerhalb von Gebäuden betrieben werden.
Hierbei sind grundsätzlich folgende Hinweise zu beachten:
Das Gerät ist vor dem Einfrieren zu schützen!
Das Gerät darf nicht in das Produkt eingetaucht werden!
In der Zuführleitung des Reinigungsmediums ist ein geeignetes
Filtersystem (A) durch den Betreiber einzusetzen!
Es dürfen nur Reinigungsmedien (A) eingesetzt werden, die mit den Werkstoffen
des Gerätes verträglich sind!
Das Gerät darf nur innerhalb der zugelassenen Parameter (A), wie Druck und
Temperatur betrieben werden!
Ein Betreiben des Gerätes ohne Reinigungsmedium ist zu vermeiden (A).
Anmerkung (A): Weitere Hinweise siehe Kapitel 3.3 Technische Daten.
Die bevorzugte Einbaulage des Gerätes ist vertikal mit dem Reinigungskopf nach
unten gerichtet. Andere Einbaulagen (B) sind möglich.
Während der Reinigung des Behälters können vom Gerät Schwingungen ausgehen
und nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus auftretende Schwingungen (B)
sind zu vermeiden.
Anmerkung (B): Abweichungen zu den genannten Einsatzbedingungen verkürzen die
vorgegebenen Wartungsintervalle, siehe Kapitel 7.2.1 Wartungsintervalle des Gerätes.
Dieses Gerät wurde ausschließlich zum oben aufgeführten Zweck bestimmt. Eine andere,
darüber hinausgehende Benutzung oder ein Umbau des Gerätes ohne schriftliche
Absprache mit dem Hersteller gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der
Betreiber.
Das Gerät darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass alle
Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und den aktuellen EU-Richtlinien der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen.
2.5

Pflichten des Betreibers

In dem EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) sind die nationale Umsetzung der
Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) über die Durchführung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der
Arbeit sowie die dazugehörigen Einzelrichtlinien und davon besonders die Richtlinie
(89/655/EWG) über die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, jeweils in der gültigen
Fassung, zu beachten und einzuhalten.
Grundsätzlich hat der Betreiber in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) zu beachten.
In anderen Ländern sind die entsprechenden nationalen Richtlinien, Gesetze sowie
länderspezifischen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung einzuhalten.
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2015 / 06 Rev.5
Retractorsystem TANKO-RTF
Originalmontageanleitung

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