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Hinweise Zur Einbindung In Das Stromnetz; Vitovalor 300-P Im Parallelbetrieb Zum Stromnetz; Messung Der Erzeugten Elektrischen Energie - Viessmann Vitovalor 300-P Typ C3TB Montage- Und Serviceanleitung

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Montagevorbereitung

Hinweise zur Einbindung in das Stromnetz

Vitovalor 300-P im Parallelbetrieb zum Stromnetz

Beim Betrieb von Vitovalor 300-P wird die erzeugte
elektrische Energie in das Gebäudenetz und/oder
elektrische Verteilnetz des örtlichen Netzbetreibers
eingespeist. Diese Betriebsart wird als Netzparallelbe-
trieb bezeichnet. Dabei ist Vitovalor 300-P mechanisch
mit dem Stromnetz des Verteilnetzbetreibers (VNB)
verbunden.
Für diesen Betrieb gelten einige Richtlinien und Vor-
schriften, die bei der elektrischen Netzeinbindung
beachtet werden müssen:
Die gültigen technischen Anschlussbedingungen
(TAB) für den Anschluss an das Niederspannungs-
netz in ihren aktuellen Ausführungen. Diese
Anschlussbedingungen müssen beim zuständigen
Verteilnetzbetreiber (VNB) angefordert werden.
Die gültigen DIN VDE Richtlinien, insbesondere die
DIN VDE 0100, Teil 701, DIN VDE 0100-551,
DIN VDE 0126-1-1 und die DIN VDE AR-N 4105
Der Netzanschluss (230 V/50 Hz) muss über einen
festen Anschluss erfolgen.

Messung der erzeugten elektrischen Energie

In Vitovalor 300-P ist ein Netto-Wechselstromzähler
(Z2) eingebaut. Dieser Stromzähler erfasst die
gesamte erzeugte elektrische Energie abzüglich des
Eigenverbrauchs von Vitovalor 300-P. Dieser Strom-
zähler ist MID-geeicht und für die Abrechnung nach
DIN VDE AR-N 4105:2011-08 und Kraft-Wärme-Kopp-
lungsgesetz (KWKG) zugelassen.
Die Eichung des eingebauten Zählers ist für die Dauer
von 8 Jahren gültig. Nach Ablauf der Eichfrist muss
der Zähler neu geeicht oder durch einen Fachbetrieb
ausgetauscht werden. Der neue Zähler muss gegebe-
nenfalls beim EVU angemeldet werden.
Der bauseits vorhandene Hauptbezugszähler in der
Hauptverteilung Niederspannung (Zählerschrank)
muss bei der Überschusseinspeisung durch einen sal-
dierenden Zweirichtungszähler ersetzt werden. Der
Zählerwechsel mit anfallenden Formalitäten muss
durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb ange-
meldet und in Abstimmung mit dem Verteilnetzbetrei-
ber (VNB) vorgenommen werden.
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Arbeitsschutzbestimmungen und UVV der einschlä-
gigen Berufsgenossenschaften
Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV)
sowie die ergänzenden Bestimmungen des jeweili-
gen VNB zur NAV
Die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen
Vorschriften
Vor der Erstinbetriebnahme muss Vitovalor 300-P
beim örtlich zuständigen VNB angezeigt werden. Wir
empfehlen, vor der Installation mit dem örtlichen VNB
Kontakt aufzunehmen und technische Fragen sowie
den Ablauf der Abnahme zu klären. Die gültigen
Anmeldeformulare nach VDE AR-N 4105 sind dem
zuständigen VNB zu übergeben. Die Anmeldeformu-
lare stehen als Download unter www.viessmann.de
zur Verfügung.
Hinweis
Regional werden vom VNB teilweise abweichende
Unterlagen gefordert.

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