RASENMÄHER RASION 2 EASY
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10.3. KOSTENPFLICHTIGER KUNDENDIENST
10.3.1. ALLGEMEINES
Unter den kostenpflichtigen Kundendienst fallen – auch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung und kommerzi-
ellen Garantie – Mängel, Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Nutzung, Fahrlässigkeit oder schlechte
Wartung beim Endkunden entstehen, aber auch Mängel, die sich aus dem normalen Verschleiß des Produkts erge-
ben. Kosten für Kundendienstleistungen fallen ebenfalls an für Reparaturen, die nicht der gesetzlichen Gewährleis-
tung oder der kommerziellen Garantie unterliegen, wie beispielsweise Wartung, Einstellungen, Diagnosen jeglicher
Art, Reinigungen etc. (Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
10.3.2. VERSCHLEIßTEILE UND BETRIEBSSTOFFE
Für Verschleißteile und Betriebsstoffe ist ebenfalls der Kundendienst zuständig.
10.3.3. ERSATZTEILE
Zum kostenpflichtigen Kundendienst zählen ebenfalls Original-Ersatzteile von PELLENC, mit denen keine Arbeits-
leistung verbunden ist, und solche, die nicht von der gesetzlichen Gewährleistung oder der kommerziellen Garantie
abgedeckt sind.
Beim Austausch von Original-Ersatzteilen von PELLENC durch den Kundendienst, gilt für diese eine kommerzielle
Garantie von einem Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt der Montage.
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