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Ausführungshinweise; Installation Und Genehmigung Der Heizungsanlage; Hinweise Zum Aufstellungsraum (Heizraum) - Froling P1 Pellet 7-35 Bedienungsanleitung

Pelletskessel
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Sicherheit
Ausführungshinweise
2.7 Ausführungshinweise

2.7.1 Installation und Genehmigung der Heizungsanlage

Normenhinweis

2.7.2 Hinweise zum Aufstellungsraum (Heizraum)

Beschaffenheit des Heizraums
Lüftung des Heizraums
Bedienungsanleitung P1 Pellet 7-35 | B1000114_de
Es ist generell untersagt, Umbauarbeiten am Kessel durchzuführen und sicherheits‐
technische Ausrüstungen der Anlage zu ändern oder unwirksam zu machen.
Neben der Bedienungsanleitung und der im Verwenderland geltenden verbindlichen
Vorschriften hinsichtlich Aufstellung und Betrieb der Kesselanlage sind auch die feu‐
er-, baupolizeilichen und elektrotechnischen Auflagen zu beachten!
Der Kessel ist in einer geschlossenen Heizungsanlage zu betreiben. Der Installation
liegen folgende Normen zugrunde:
ÖNORM / DIN EN 12828 - Heizungsanlagen in Gebäuden
HINWEIS! Jede Heizungsanlage muss genehmigt werden!
Die Errichtung oder der Umbau einer Heizungsanlage ist an die Aufsichtsbehörde
(Überwachungsstelle) zu melden und durch die Baubehörde zu genehmigen:
Österreich: bei Baubehörde der Gemeinde / des Magistrates melden
Deutschland: dem Kaminkehrer/Schornsteinfeger/der Baubehörde melden
▪ Im Heizraum darf keine explosionsfähige Atmosphäre herrschen, da der Kessel
für den Einsatz in ex-fähiger Umgebung nicht geeignet ist!
▪ Der Heizraum muss frostsicher sein!
▪ Der Kessel weist keine Beleuchtung auf, daher ist bauseitig für eine ausreichende
Beleuchtung im Heizraum entsprechend der nationalen Arbeitsplatzgestaltungs‐
vorschriften zu sorgen!
▪ Bei Einsatz des Kessels über 2000 Meter Seehöhe ist mit dem Hersteller Rück‐
sprache zu halten
▪ Brandgefahr durch entzündliche Materialien!
In der Nähe des Kessels dürfen keine entzündlichen Materialien gelagert werden.
Auf dem Kessel dürfen keine brennbaren Gegenstände zum Trocknen (z.B. Klei‐
dung, ...) abgelegt werden.
▪ Schaden durch verunreinigte Verbrennungsluft!
Im Aufstellungsraum des Kessels keine chlorhaltigen Reinigungs- oder Betriebs‐
mittel (z.B. Chlorgasanlagen für Schwimmbäder) und Halogenwasserstoffe benüt‐
zen.
▪ Die Luftansaugöffnung des Kessels von Staubbefall freihalten.
Der Heizraum ist direkt aus dem Freien zu be- und entlüften, wobei die Öffnungen und
Luftführungen so zu gestalten sind, dass Witterungseinflüsse (Laub, Schneeverwe‐
hung, ...) keinerlei Beeinträchtigungen des Luftförderstromes verursachen können.
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