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2.5 Qualifikation des Bedienpersonals
2.6 Schutzausrüstung des Bedienpersonals
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VORSICHT
Bei Zutritt zum Aufstellungsraum / Heizraum durch Unbefugte:
Sachschaden und Verletzungen möglich!
❒ Der Betreiber ist beauftragt, unbefugte Personen, insbesondere Kinder, von
der Anlage fernzuhalten.
Es ist nur dem geschulten Betreiber gestattet, die Anlage zu bedienen! Darüber hi‐
naus muss der Bediener die Anweisungen in der Dokumentation gelesen und verstan‐
den haben.
Für persönliche Schutzausrüstung gemäß den Vorschriften zur Unfallverhütung sor‐
gen!
Fröling GesmbH | A-4710 Grieskirchen, Industriestraße 12 | www.froeling.com
Qualifikation des Bedienpersonals
▪ Bei Bedienung, Inspektion und Reinigung:
- geeignete Arbeitsbekleidung
- Schutzhandschuhe
- Festes Schuhwerk
Sicherheit