Entsorgung – Maschine endgültig stilllegen
11.1
Maschine endgültig stilllegen
94
Nach der Nutzungsdauer der Maschine müssen die einzelnen
Bestandteile der Maschine ordnungsgemäß entsorgt werden.
Nationale Vorschriften beachten!
Nachfolgende Arbeiten durchführen und Maschine von einem
staatlich zugelassenen Verwertungsunternehmen zerlegen lassen.
WARNUNG!
Gesundheitsgefahr durch Betriebsstoffe!
–
Sicherheits- und Umweltvorschriften im
Umgang mit Betriebsstoffen beachten
Ä Kapitel 3.4 „Umgang mit Betriebsstoffen"
auf Seite 23.
Schutzausrüstung:
n
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n
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1.
Kraftstofftank entleeren.
2.
Motoröl von Motor und Erregerwellengehäuse ablassen.
DFP10D
Arbeitsschutzkleidung
Sicherheitsschuhe
Schutzhandschuhe
Schutzbrille