Prüfungen vor Inbetriebnahme – Sicherheitshinweise
5.1 Sicherheitshinweise
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Werden bei den nachfolgenden Prüfungen Beschädigungen oder
sonstige Mängel festgestellt, darf die Maschine bis zur ordnungs-
gemäßen Instandsetzung nicht mehr eingesetzt werden.
Maschine nicht mit defekten Anzeige- und Bedienelementen in
Betrieb nehmen.
Sicherheitseinrichtungen nicht entfernen oder unwirksam machen.
Fest vorgegebene Einstellwerte nicht verändern.
WARNUNG!
Gesundheitsgefahr durch Betriebsstoffe!
–
Sicherheits- und Umweltvorschriften im
Umgang mit Betriebsstoffen beachten
Ä Kapitel 3.4 „Umgang mit Betriebsstoffen"
auf Seite 23.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch drehende Bauteile!
–
Bei Arbeiten an der Maschine sicherstellen,
dass der Motor nicht gestartet werden kann.
1.
Maschine gesichert abstellen
chert abstellen" auf Seite 57.
DFP10D
Ä Kapitel 6.4 „Maschine gesi-