Betriebsanleitung
FSZ-M
Pos : 25.9 /07 Wartung und Pfl ege/04 Prüfungs pflic ht/Ü _Prüfungspflic ht @ 0\mod119_1.doc @ 7094 @
7.4
Prüfungspflicht
Pos : 25.10 /07 Wartung und Pfleg e/04 Pr üfungs pflicht/Prüfungspflic ht @ 0\mod22_1.doc @ 7108 @
●
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen
Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden ( siehe BGR 500).
●
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
●
Diese Prüfplaketten können bei uns bezogen werden. (Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-Aufkleber mit
Jahreszahl)
●
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„SICHERHEITSPRÜFUNG" gut sichtbar anzubringen.
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
16 / 17
Wartung und Pflege
Datum
Sachkundiger
V3
Firma
DE