Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
besteht Lebensgefahr!
• PSA auch bei kleinen Mängeln nicht mehr
benutzen.
• Beschädigte, sturzbelastete, zweifelhafte PSA
oder Sicherheits-Geräte sofort der Benutzung
entziehen. Kontrolle nur durch einen Sachkun-
digen und/oder eine schriftlich von BORNACK
autorisierte Vertragswerkstatt. Dies ist in der
Prüfkarte zu dokumentieren.
• Eigenmächtige Veränderungen oder Repara-
turen sind nicht zulässig.
• Der Anseilschutz ist Teil der persönlichen
Schutzausrüstung gegen Absturz und sollte
einer bestimmten Person zugeordnet werden.
• Die PSA darf nur von ausgebildeten Personen
benutzt werden, die mit der Materie vertraut
sind und auch sicher mit deren Umgang und
über die möglichen Gefahren bei der Nutzung
unterrichtet sind.
• Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) ist für Nutzer von PSA gegen Absturz
(Kategorie lll) eine theoretische Schulung und
ein praktisches Training erforderlich. Nutzen
Sie hierzu die Schulungs- und Ausbildungs-
kompetenz der BORNACK Trainingszentren:
info@bornack.de.
• Zubehör anderer Hersteller darf nur mit Zu-
stimmung von BORNACK verwendet werden
und darf die Funktion und Sicherheit der
Schutzausrüstung nicht beeinträchtigen.
• Kleidung und Schuhe sind dem Einsatz und
den Witterungsverhältnissen anzupassen.
• Bei Verwendung dieser PSA als Auffangsystem
(freier Fall ist möglich) ist ausnahmslos ein
Auffanggurt nach EN 361 zu benutzen.
• Auffanggurt auf die persönlichen Maße (mit
entsprechender Kleidung) einstellen.
• Einsatz nur bei optimalem Gesundheits-
zustand.
SICHERHEITSBESTIMMUGNEN
• Gesundheitliche Einschränkungen können die
Sicherheit des Benutzers bei der Arbeit in Hö-
hen und Tiefen beeinträchtigen.
• Der Anschlagpunkt für den Anseilschutz muss
ausreichende Festigkeit (EN 795) aufweisen,
mind. 12,0 kN (für eine Person) in Seilzugrich-
tung. Für jede weitere Person je 1 kN zusätzlich.
• Der Anschlagpunkt für den Anseilschutz muss
aus reichen de Festigkeit (EN 795) aufweisen
und richtig plat-ziert sein. Anschlagpunkt
möglichst über Kopf wählen.
• Anschlagpunkt möglicht hoch wählen.
• Berechnung der möglichen Fallstrecke bei
sachgemäßer Anwendung aller erforderlicher
PSA-Komponenten: (ggf. Bremsstrecke HSG) +
Verbindungsmittelüberschuss (situationsab-
hängig) + Bremsstrecke Falldämpfer (max.
1,75 m) + Höhe Auffangöse (1,5 m) + Sicher-
heitsreserve 1,0 m.
• Vor dem Einsatz für ausreichend Freiraum un-
ter dem Benutzer sorgen, um einen Aufprall
auf ein hervorstehendes Hindernis oder auf
den Boden zu verhindern.
• PSA bei Lagerung, Einsatz und Transport vor
der Einwirkung von Hitze (z.B. Schweißflam-
me oder –funken, Zigarettenglut) sowie
Chemikalien (Säuren, Laugen, Öle, etc.) und
mechanischen Einflüssen (scharfe Kanten
u.Ä.) schützen.
• Vor Arbeitsbeginn ist ein Plan für Rettungs-
maßnahmen von der verantwortlichen Person
zu erstellen. Darin ist festzuhalten wie eine
Person schnell und sicher gerettet werden
kann und wie die Erste-Hilfe-Versorgung
sichergestellt wird. Eine Rettung muss inner-
halb von 10 bis 30 Minuten erfolgt sein.
BORNACK unterstützt Sie mit der Erstellung
von maßgeschneiderten Rettungsplänen und
baut Ihren Rettungsplan in die durchzufüh-
renden Trainings ein. info@bornack.de
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