BETRIEB
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5.1 Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme darf erst erfolgen, wenn das Schwebekörper-
Durchflussmessgerät:
• ordnungsgemäß in der Anlage montiert und angeschlossen wurde.
• auf den ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich der Montage- und Anschlussbedingungen
geprüft wurde.
Die Prüfung vor Inbetriebnahme ist in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften für die
Prüfung vor Inbetriebnahme durch den Betreiber der Anlage zu veranlassen.
5.2 Betrieb
Bei der Gerätevariante mit Grenzwertgebern ist das Einstellen während des Betriebes zulässig.
Hierzu ist der Gehäusedeckel zu entfernen. Der Gehäusedeckel ist unmittelbar nach dem
Einstellen der Grenzwertgeber zu schließen.
VORSICHT!
Zündgefahren durch Druckstöße, Schlag oder Reibung sind insbesondere bei Messteilen bzw.
Schwebekörpern aus Titan zu vermeiden.
5.3 Elektrostatische Aufladung
Zur Vermeidung von Zündgefahren durch elektrostatische Aufladung dürfen
Schwebekörper-Durchflussmessgeräte nicht in Bereichen eingesetzt werden, in
denen
• stark ladungserzeugende Prozesse,
• maschinelle Reib- und Trennprozesse,
• das Sprühen von Elektronen (z. B. im Umfeld von elektrostatischen Lackiereinrichtungen),
auftreten.
WARNUNG!
Elektrostatische Aufladung der Gehäuseoberfläche durch Reibung ist zu vermeiden.
Schwebekörper-Durchflussmessgeräte dürfen nicht trocken gereinigt werden.
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