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Applikationshinweise; Nebelmischung - Swingtec fontan Compactstar Handbuch

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Compactstar

3.0 Applikationshinweise

Hinweis:
Sämtliche wirkstofführenden Teile bestehen aus korrosionsbeständigen Werkstoffen (Edel-
stahl, Messing, PE). Alle zugelassenen Wirkstoffe, die diese Materialien nicht
angreifen, können ohne Einschränkung ausgebracht werden.
Es sind keine schädigenden Einwirkungen der von der BBA (Biologische Bundesanstalt) zuge-lasse-
nen Pflanzenschutzmittel auf die verwendeten Werkstoffe bekannt.
3.1

Nebelmischung

Als Trägerstoff zur Mischung mit den chemischen Präparaten muß sauberes Wasser verwendet wer-
den. Eine Wassertemperatur von 20 - 30° C verbessert die Mischbarkeit der chemischen Präparate
und begünstigt eine gleichmäßige Ausbringung und ein homogenes Tropfenbild.
Durch Beimischung von speziellen organischen Trägerstoffen wie Glykol, Polyethylenglykol, Nevocol
oder emulgierbaren Weissölen läßt sich die hohe Verdunstungsrate von reinem Wasser erheblich
reduzieren. Schon geringe Mengen von 5 - 10 % eines derartigen Zusatzträgerstoffes in der Gesamt-
mischung verlängern die Lebensdauer der feinen Aerosoltropfen um ein Vielfaches. Dies ist beson-
ders wichtig, wenn die relative Luftfeuchtigkeit unter 90 % liegt.
Eine Gesamtmischung (= chemisches Präparat + Wasser) von 1 Liter auf 1000 m
maßnahmen oder 1000 m
werden. Eine höherer Wasseranteil von z. B. 2 - 3 Liter oder mehr auf 1000 m
Vorteil, da dadurch eine höhere Anzahl von Tropfen erzeugt und eine bessere Bedeckung erreicht
wird.
In der Praxis haben sich als Richtgröße folgende Mischungsverhältnisse bewährt:
Spritzpulverformulierungen/Wasser
Flüssige Formulierungen /Wasser
Für weitere Informationen zur Anwendungstechnik stehen unsere Vertretungen jederzeit zur Ver-
fügung. Bei speziellen Fragen können Sie sich auch direkt an uns wenden.
Vorstehende Hinweise basieren auf internationalen Anwendungsmethoden und Erfahrungen. Da eine
korrekte Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegt, kann für Nichterfolg und auftretende Schä-
den durch ungeeignete chemische Präparate oder durch falsche Anwendung keine Haftung übernom-
men werden.
bei anderen Raumbehandlungen sollte auf keinen Fall unterschritten
3
00/36/96
bzw. 1000 m
2
1:15 bis 1:25
1:10 bis 1:20
bei Pflanzenschutz-
2
ist von
3
9

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