'Instruktion
SonoMeter 30
6. Rechtliche Hinweise
Bei Installationen in Deutschland gilt:
Nach §32 MessEG hat der Verwender von neuen oder erneuerten Messgeräten diese der nach Landesrecht
zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme (Installation) anzuzeigen.
Detaillierte Informationen zu dieser Meldepflicht und die Möglichkeit zum Anzeigen des Messgerätes
finden Sie unter www.eichamt.de .
VU.IG.J3.03
© Danfoss | Energy Meters | 2018.07 | 11