Betriebsanleitung HE lite
3.2
Arbeitssicherheits-Hinweise
Der HE lite ist nach dem Stand der Technik, insbesondere im Hinblick auf die
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) hergestellt worden und ist betriebssicher. Es wurde
gemäß den zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden VDE-Richtlinien gefertigt und geprüft.
Von dem Gerät können aber Gefahren ausgehen, wenn es von unausgebildetem Personal
unsachgemäß oder zu nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt wird. Wir weisen
besonders darauf hin, dass alle Sicherheitsvorkehrungen am Gerät dem Unfallschutz, das
heißt dem Schutz des Bedienungs- und Wartungspersonals und des Gerätes selbst dienen.
Folgende Arbeitssicherheits-Hinweise sind besonders zu beachten:
Jede Person, die im Betrieb des Anwenders mit der Montage, De- und Remontage,
Inbetriebnahme, Bedienung und Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung)
befasst ist, muss die komplette Betriebsanleitung und besonders das Kapitel Sicherheit
gelesen und verstanden haben.
Der Anwender ist verpflichtet den HE lite nur in einwandfreiem Zustand zu betreiben.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitseinrichtungen nicht
verändert werden, betriebsfähig sind und nicht blockiert werden.
Vor der Inbetriebnahme prüfen, ob alle Schutzvorrichtungen angebracht sind.
Es gelten die örtlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
3.3
Arbeiten an elektrischen Baugruppen
Das Öffnen des Gehäuses sowie sämtliche Reparatur- und Wartungs-
arbeiten an den elektrischen Baugruppen dürfen nur von einem
Elektrofachmann unter Berücksichtigung der VDE-Vorschriften und der
Vorschriften der zuständigen EVU durchgeführt werden.
Die Gewährleistung erlischt durch die Öffnung des Gehäuses und bei
unsachgemäßem Betrieb. Für hieraus resultierende Schäden haftet der
Hersteller nicht.
4
Verpackung, Transport
4.1
Transport und Lagerung
4.1.1
Hinweise und Schutzmaßnahmen für den Transport
•
Grundsätzlich nur in der gelieferten Originalverpackung versenden
•
Mit der üblichen Sorgfalt behandeln
•
In der Originalverpackung an einem vor Nässe geschützten Ort lagern
•
Nicht im Freien lagern
•
Keine schweren Gegenstände auf Verpackung stellen
4.1.2
Melden von Transportschäden
Transportschäden sofort schriftlich melden und dokumentieren (evtl. Foto).
4.1.3
Kontrolle bei Übernahme durch den Empfänger:
Befinden sich lose Teile im Gehäuse? (Schüttelprobe)
Weist das Gehäuse Schrammen oder sonstige Beschädigungen auf?
© 2017 – Pfeuffer GmbH
Revision 9
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