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Methoden Zur Unfallverhütung - Klarfit Jumpstarter Handbuch

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Fremde Gegenstände
Benutzen Sie das Trampolin nicht, wenn sich Haustiere, Personen oder
Gegenstände unter dem Trampolin befinden. Während des Springens sollten
Sie keine Gegenstände in der Hand halten oder auf das Trampolin legen. Wenn
eine andere Person das Trampolin benutzt, achten Sie darauf, dass sich über
dem Trampolin keine Äste, Stromkabel etc. befinden.
Fehlerhafte Wartung
Überprüfen Sie das Trampolin stets vor dem Gebrauch auf zerrissene oder
abgenutzte Matten und Abdeckmatten, verbogene Rahmen, fehlende
Teile, lose oder kaputte Federn und Gestellstabilität. Defekte oder
verschlissene Teile müssen unverzüglich ersetzt werden. Bis zur vollständigen
Wiederherstellung darf das Trampolin nicht benutzt werden.
Schlechtes Wetter
Das Trampolin sollte nur bei gutem Wetter genutzt werden. Eine nasse
Sprungmatte ist zu rutschig, um richtig darauf zu springen. Bei böigem oder
starkem Wind besteht die Gefahr, dass Sie die Kontrolle über das Springen
verlieren. Dieses Trampolin ist für den Gebrauch im Haus gedacht.
Unbeschränkter Zugang
Sobald das Trampolin nicht genutzt wird, sollte der Einstieg geschlossen sein,
so dass Kinder nicht unbeaufsichtigt auf dem Trampolin spielen können.
METHODEN ZUR UNFALLVERHÜTUNG
Nutzer:
Ein „Muss" sind die Grundkenntnisse im Umgang mit dem Trampolin. Es
sollte erst gelernt werden, wie ein niedriger und vor allem kontrollierter
Sprung ausgeführt wird, außerdem die grundlegenden Landepositionen und
Kombinationen, bevor mit fortgeschrittenen Sprungübungen begonnen wird.
Es ist wichtig, dass die Nutzer verstehen, warum die Sprünge kontrolliert
ausgeführt werden müssen. Einen kontrollierten Sprung zeichnet aus, dass
der Absprung und die Landung an gleicher Stelle erfolgen (siehe Abschnitt:
„Grundsprungtechniken". Von ausgebildeten Trampolinlehrern erhalten Sie
weitere Informationen über Übungsmaterial.
Aufsichtsperson:
Die Sicherheitsvorschriften sollten von der Aufsichtsperson strikt befolgt
und durchgesetzt werden. Alle Nutzer des Trampolins müssen durch
die Aufsichtsperson sachkundig aufgeklärt und insbesondere über die
Warnhinweise informiert werden. Kann keine Aufsicht gewährleistet werden,
muss das Trampolin demontiert werden.
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