5.7.
Gerätebuch
1. Für medizinisch-technische Geräte gemäß MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverord-
nung) hat der Betreiber ein Gerätebuch zu führen.
2. In das Gerätebuch sind einzutragen:
2.1 Bezeichnung und sonstige Angaben zur Identifikation des Geräts
2.2 Beleg über Funktionsprüfung und Einweisung nach MPBetreibV
2.3 Name des nach MPBetreibV Beauftragten, Zeitpunkt der Einweisung sowie Namen
der eingewiesenen Personen
2.4 Fristen und Datum der Durchführung sowie das Ergebnis von vorgeschriebenen sicher-
heits- und messtechnischen Kontrollen und Datum von Instandhaltungen sowie der Name
der verantwortlichen Person oder Firma, die diese Maßnahme durchgeführt hat
5.8.
Hinweise
Allgemeine Hinweise
Die Leitungen zum Stimuplex
noch andere Leitungen berühren.
Sämtliches Zubehör muss in regelmäßigen Abständen einer Sichtprüfung unterzogen werden.
Die Isolation der Leitungen und Steckverbindungen darf keinerlei Beschädigungen aufweisen.
Der Nervenstimulator darf nur mit Stimulationskanülen und Stimuplex
von B. Braun betrieben werden, die mit den Logos der Fa. B. Braun gekennzeichnet sind.
Siehe auch Kapitel 5.10 „Instrumente und Zubehör"
(Sonderanforderung für die Verwendung auf dem deutschen Markt)
HNS 12 sollten so geführt werden, dass sie weder den Patienten
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HNS 12 Zubehör
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