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Verantwortung Des Betreibers - Christ Epsilon 2-10D LSCplus Betriebsanleitung

Gefriertrocknungsanlage
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3.3

Verantwortung des Betreibers

Version 04/2013, Rev. 2.11 vom 09.03.2020 • sb-dc
Originalbetriebsanleitung
Bedienpersonal
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personal an der Gefriertrocknungs-
anlage arbeiten zu lassen, das
mindestens 18 Jahre alt ist,
vom Betreiber hierzu speziell beauftragt wurde und das eine Unter-
weisung über die Gefahren, die von der Anlage, den Versorgungs-
medien und den Ausgangs- und Endprodukten ausgehen sowie über
das Verhalten bei Unfällen und Störungen und die dabei zu treffenden
Maßnahmen erhalten hat,
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut ist,
in die Bedienung dieser Anlage eingewiesen wurde,
diese Betriebsanleitung (insbesondere die Sicherheitskapitel und die
Warnhinweise) gelesen und verstanden und dies durch seine
Unterschrift bestätigt hat.
Die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten und
Instandhalten sind klar festzulegen.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung und die Einhaltung der EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz,
nationaler Gesetze zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütungsvorschriften
muss in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) überprüft werden.
Sonderausstattung H
O
2
Dekontamination mit Wasserstoffperoxid (H
Der Betreiber verpflichtet sich, die Dekontamination der Anlage nur von
Personal durchführen zu lassen, das
vom Betreiber hierzu speziell beauftragt und basierend auf der Betriebs-
anweisung/SOP mit den Gefahren, die von Wasserstoffperoxid aus-
gehen, sowie mit dem sicheren Umgang mit Wasserstoffperoxid
vertraut gemacht wurde,
durch Fachpersonal in die Bedienung des eingesetzten Wasserstoff-
peroxid-Dampfgenerators und der Gefriertrocknungsanlage, insbe-
sondere des Betriebsmodus "H
wurde.
Arbeitsbereich
Der Betreiber muss
eine Risikobetrachtung hinsichtlich möglicher Unglücksfälle im Umfeld
der Gefriertrocknungsanlage durchführen und gegebenenfalls
konstruktive Gegenmaßnahmen ergreifen.
eine Verträglichkeitsprüfung aller in der Gefriertrocknungsanlage ver-
wendeten Substanzen (sowohl zu trocknende Produkte als auch Reini-
gungsmittel etc.), die mit Kammerwänden, Stellflächen, Leitungen und
Dichtungen in Berührung kommen, durchführen. Substanzen, die den
Werkstoff schädigen oder die mechanische Festigkeit schwächen,
dürfen nicht verwendet werden.
die Anlage ist regelmäßig warten lassen (s. Kap. 8 - "Wartung und
Instandhaltung").
die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf korrekte Funktion
überprüfen lassen (s. Kap. 3.8 - "Sicherheitseinrichtungen")
Gefriertrocknungsanlage Epsilon 2-10D LSCplus
-Dekontamination: Zusätzliche Punkte für die
2
O
2
O
Dekontamination", eingewiesen
2
2
3 Sicherheit
)
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