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Restrisiken - Christ Epsilon 2-10D LSCplus Betriebsanleitung

Gefriertrocknungsanlage
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Gefriertrocknungsanlage Epsilon 2-10D LSCplus
3 Sicherheit
3.13

Restrisiken

42 / 151
Umgang mit Gefahrstoffen
Die allgemein gültigen Vorschriften für den Umgang mit brennbaren
Stoffen in Laboren bzw. am Arbeitsplatz sind zu beachten.
Bei der Vorbereitung der Proben, dem Beladen und Entladen der
Gefriertrocknungsanlage und beim Abtauen sind geeignete Vorsichts-
maßnahmen zu ergreifen.
Je nach verwendetem Lösungsmittel sollte das Abtauen mit Heißgas
vermieden werden.
Vorsicht beim Umgang mit Gefahrstoffen wie starken Säuren oder
Basen, radioaktiven Substanzen und flüchtigen organischen
Verbindungen: Wenn derartige Substanzen auslaufen oder verschüttet
werden, müssen sie unverzüglich beseitigt werden.
Wenn eine Probe mit Gefahrstoffen wie starken Säuren oder Basen,
radioaktiven Substanzen und flüchtigen organischen Verbindungen mit
Inneren einer Kammer ausläuft oder verschüttet wird, muss sie
unverzüglich beseitigt werden.
Vorsicht beim Umgang mit Lösungsmitteln: Zündquellen müssen
ferngehalten werden.
Bei der Verwendung von brennbaren oder gefährlichen Lösungsmitteln
muss die Vakuumpumpe in einem Abzug entlüftet bzw. betrieben
werden.
Christ Gefriertrocknungsanlagen sind nach dem Stand der Technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei
ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter
bzw. Beeinträchtigungen am Gerät oder an anderen Sachwerten
entstehen.
Die Gefriertrocknungsanlage ist nur bestimmungsgemäß zu verwenden
(s. Kap. 1.3 - "Bestimmungsgemäße Verwendung")
Die Gefriertrocknungsanlage darf nur in einwandfreiem Zustand
betrieben werden.
Alle Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind sofort zu
beseitigen.
Version 04/2013, Rev. 2.11 vom 09.03.2020 • sb-dc
Originalbetriebsanleitung

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