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Verantwortung Des Betreibers - Christ Delta 1-24 LSCplus Betriebsanleitung

Gefriertrocknungsanlage
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Pos : 48 /200 C hrist/360 GT-BA Labor-Pilot (ST ANDARDM ODU LE)/030 Sic her heit/030-0030 Ver antwortung des Betrei bers Labor @ 40\m od_1450250715807_6.docx @ 291790 @ 2 @ 1
3.3

Verantwortung des Betreibers

Version 04/2013, Rev. 2.9 vom 09.03.2020 • sb-dc
Originalbetriebsanleitung
Bedienpersonal
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personal an der Gefriertrocknungs-
anlage arbeiten zu lassen, das
mindestens 18 Jahre alt ist,
vom Betreiber hierzu speziell beauftragt wurde und das eine Unter-
weisung über die Gefahren, die von der Anlage, den Versorgungs-
medien und den Ausgangs- und Endprodukten ausgehen sowie über
das Verhalten bei Unfällen und Störungen und die dabei zu treffenden
Maßnahmen erhalten hat,
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut ist,
in die Bedienung dieser Anlage eingewiesen wurde,
diese Betriebsanleitung (insbesondere die Sicherheitskapitel und die
Warnhinweise) gelesen und verstanden und dies durch seine
Unterschrift bestätigt hat.
Die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten und
Instandhalten sind klar festzulegen.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung und die Einhaltung der EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz,
nationaler Gesetze zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütungsvorschriften
muss in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) überprüft werden.
Arbeitsbereich
Der Betreiber muss
eine Risikobetrachtung hinsichtlich möglicher Unglücksfälle im Umfeld
der Gefriertrocknungsanlage durchführen und gegebenenfalls
konstruktive Gegenmaßnahmen ergreifen.
eine Verträglichkeitsprüfung aller in der Gefriertrocknungsanlage
verwendeten Substanzen (sowohl zu trocknende Produkte als auch
Reinigungsmittel etc.), die mit Kammerwänden, Stellflächen, Leitungen
und Dichtungen in Berührung kommen, durchführen. Substanzen, die
den Werkstoff schädigen oder die mechanische Festigkeit schwächen,
dürfen nicht verwendet werden.
die Anlage regelmäßig warten lassen (s. Kap. 8 - "Wartung und
Instandhaltung").
Anlagenteile in nicht einwandfreiem Zustand sind sofort auszutauschen.
Zusätzliche Punkte für die Trocknung von lösungsmittelhaltigen
Ausgangsprodukten
Hinsichtlich der Korrosionsbeständigkeit ist die Verwendung einiger
organischer Lösungsmittel in wässrigen Lösungen mit einer niedrigen
Konzentration akzeptabel.
Bei der Trocknung von lösungsmittelhaltigen Produkten kann unter
bestimmten Umständen ein zündfähiges Gemisch entstehen. Aus diesem
Grund muss der Betreiber eine Betriebsanweisung/SOP erstellen, die
exakte Anweisungen
Gefriertrocknungsanlage Delta 1-24 LSCplus
Gefriertrocknungsanlage Delta 2-24 LSCplus
3 Sicherheit
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Delta 2-24 lscplus

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