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Gin BEETLE Betriebshandbuch Seite 84

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  • DEUTSCH, seite 62
Sichtkontrolle der Kappe
Ober- und Untersegel, Eintrittskante und Achterliek, Profile, Nähte und Leinenloops werden auf
Risse, Scheuerstellen, Dehnung, Beschädigung der Beschichtung, sachgemässe Ausführung evtl.
vorhandener Reparaturen und sonstige Auffälligkeiten untersucht
Eventuell notwendige Reparaturen sind nur mit den Originalmaterialien nach Anweisung des
Herstellers durchzuführen
Sichtkontrolle der Leinen
Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B.
Beschädigungen der Nähte oder des Mantels, Risse, Knicke, Scheuerstellen,
Kernaustritte, Verdickungen usw.
Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und Faden) in identischer
Verarbeitung zu ersetzen
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B. Beschädigungen
der Nähte, Risse, Knicke, Scheuerstellen, usw.
Die Leinenschlösser sind auf Beschädigungen zu überprüfen und es ist zu kontrollieren, ob
sie fest geschlossen sind
Die Länge der Tragegurte (voll beschleunigt und unbeschleunigt) ist unter 5daN Last zu
vermessen. Toleranzwert: +/- 5mm
Beschädigte Leinenschlösser müssen ausgetauscht werden. Beschädigte Tragegurte
müssen ersetzt oder nach Anweisung des Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5 daN Last nach Anweisung des Herstellers. Toleranzwert +/- 10 mm;
darüber hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des Herstellers. Maximal zulässiger
Rückstellwert +10 mm; darüber hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des
Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Aus der A-Ebene und B-Ebene wird je eine mittlere Stammleine, eine Leine der mittleren Ebene
und eine der Galerie bis zur Bruchlast belastet. Die minimal erforderliche Festigkeit beträgt für
die Summe aller A- und B-Stammleinen 8G im Bezug auf das maximal zulässige Startgewicht. Für
die Summe aller übrigen Stammleinen 6G in Bezug auf das maximal zulässige Startgewicht. Die
Gesamt-Leinenfestigkeiten des mittleren und oberen Leinenstockwerks müssen jeweils
mindestens so hoch sein, wie die des darunter liegenden Leinenstockwerks
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