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Maico WR 310 Serie Installationsanleitung Seite 15

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Lebensgefahr bei Betrieb mit raum-
luftabhängigen Feuerstätten durch
Kohlenstoffmonoxid.
Bei Betrieb mit raumluftabhängigen Feuer-
stätten für ausreichende Zuluftnachströmung
sorgen. Maximal zulässige Druckdifferenz pro
Wohneinheit beachten. Die Ausführung bedarf
grundsätzlich der Zustimmung des Bezirks-
schornsteinfegers.
Lüftungsgeräte dürfen in Räumen, Woh-
nungen oder Nutzungseinheiten vergleich-
barer Größe, in denen raumluftabhängige
Feuerstätten aufgestellt sind, nur installiert
werden:
● wenn ein gleichzeitiger Betrieb von raum-
luftabhängigen Feuerstätten für flüssige
oder gasförmige Brennstoffe und der
luftabsaugenden Anlage durch Sicherheits-
einrichtungen verhindert wird oder
● die Abgasabführung der raumluftabhängigen
Feuerstätte durch besondere Sicherheitsein-
richtungen überwacht wird. Bei raumluftab-
hängigen Feuerstätten für flüssige oder gas-
förmige Brennstoffe muss im Auslösefall der
Sicherheitseinrichtung die Feuerstätte oder
die Lüftungsanlage abgeschaltet werden.
Bei raumluftabhängigen Feuerstätten für
feste Brennstoffe muss im Auslösefall der
Sicherheitseinrichtung die Lüftungsanlage
abgeschaltet werden.
Für den bestimmungsgemäßen Betrieb der
mit den zentralen Lüftungsgeräten mit Wär-
merückgewinnung errichteten Lüftungsanla-
gen müssen eventuell vorhandene Verbren-
nungsluftleitungen sowie Abgasanlagen von
Festbrennstoff-Feuerstätten in Zeiten, in de-
nen die Feuerstätten nicht betrieben werden,
absperrbar sein.
7 Sicherheitshinweise und Warnungen | DE
Bei Abgasanlagen von Feuerstätten für feste
Brennstoffe darf die Absperrvorrichtung
nur von Hand bedient werden können. Die
Stellung der Absperrvorrichtung muss an der
Einstellung des Bedienungsgriffes erkennbar
sein. Dies gilt als erfüllt, wenn eine Absperr-
vorrichtung gegen Ruß (Rußabsperrer)
verwendet wird.
Lüftungsgeräte dürfen nicht installiert wer-
den, wenn in der Nutzungseinheit raumluft-
abhängige Feuerstätten an mehrfach belegte
Abgasanlagen angeschlossen sind.
Erläuterungen zu Sicherheitseinrichtungen
Die Prüfung der Sicherheitseinrichtung auf
elektronische und funktionale Sicherheit
erfolgt anhand der Schutzziele in DVGWVP
121. Eine Produktnorm auf dieser Basis ist
als E DIN 18841:2005-12 erschienen.
Brandschutzanforderungen
Hinsichtlich der brandschutztechnischen
Installationsvorschriften für die Errichtung der
Lüftungsanlage sind die landesrechtlichen
Regelungen, insbesondere die bauaufsicht-
liche Richtlinie über die brandschutztechni-
schen Anforderungen an Lüftungsanlagen in
der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Vorsicht beim Umgang mit Verpa-
ckungsmaterialien.  Geltende
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
einhalten.  Verpackungsmaterial außer
Reichweite von Kindern aufbewahren. Bei
Verschlucken besteht Erstickungsgefahr.
Ausdünstungen durch Enthalpie-
Wärmeübertrager. Eventuelle Gerüche
stammen von den verbauten Komponen-
ten und sind gesundheitlich unbedenklich.
Sie verflüchtigen sich nach kurzer Zeit. Die
anfängliche Geruchsentwicklung liegt in den
neuen Komponenten begründet und berech-
tigt nicht zur Reklamation.
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