Sicherheit
3.6
Sekundäre (indirekte) Gefahren
3.6.1
Brandgefahr
Warnung
Brandgefahr
Es besteht Brandgefahr durch Gase und Verarbeitung von leicht brennbaren Materialien.
–
Das Gerät nicht unbeaufsichtigt betreiben.
–
CO
Feuerlöscher griffbereit halten und in unmittelbarer Nähe des Gerätes montieren.
2
Trifft ein Hauptlaserstrahl auf leicht brennbares Material, z. B. Papier, kann sich dieses entzünden und ein
Brand kann schnell entstehen. Deshalb sollten Sie vor dem Einschalten des Lasers unbedingt darauf achten,
dass kein leicht entflammbares Material im Strahlenverlauf ist.
Des Weiteren können sich Gase, welche sich unterhalb des zu bearbeitenden Materials bilden können
entzünden, insbesondere wenn die Anforderungen an die Absaugung nicht erfüllt sind.
Bei mangelhafte Pflege und Reinigung des Systems besteht ein erhöhtes Risiko einer Flammenbildung.
Kontrollieren Sie zudem regelmäßig Ihr Luftkühlsystem am Laser. Besonders die Filter und Ventilatoren
sollten regelmäßig auf ihre Funktion überprüft werden, damit durch Übertemperatur entstandene Defekte
vermieden werden.
3.6.2
Gase, Dämpfe und Stäube
In Abhängigkeit der beschrifteten Werkstoffe und gewählten Parameter kann es beim Laserbeschriften
zur Bildung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben kommen. Je nach Werkstoff können diese
Nebenprodukte toxisch sein.
Der Betreiber hat für eine entsprechende Absaugung und Einhaltung entsprechender Richtlinien Sorge
zu tragen, um eine Gefährdung von Menschen oder der Umwelt zu vermeiden. Hinweise finden sich unter
anderem in der Richtlinie VDI 2262 1...3 "Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz".
Darüber hinaus ist durch den Bediener sicherzustellen, dass sich Gase, Dämpfe oder Stäube nicht auf
der Bearbeitungsoptik niederschlagen. Eine Verschmutzung der Arbeitsoptik kann zu Leistungsverlusten,
schlechten Beschriftungsergebnissen und zu einer Beschädigung des Gerätes führen.
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DEUTSCH (Original)