3.2
Lasersicherheit
3.2.1
Laserklasse(n)
Die Laserschutzklasse charakterisiert das Gefährdungspotenzial, das von zugänglicher Laserstrahlung
ausgeht.
Der ProMarker ist Produkt der Laserklasse 4 und entspricht den neusten Sicherheitsverordnungen und
Richtlinien (DIN EN 60825-1).
Laserklasse 4
Bei Lasern der Klasse 4 ist sowohl die direkte Strahlung als auch indirekte Streustrahlung gefährlich und
kann Verletzungen von Haut und Augen verursachen.
Bei Laser der Klasse 4 besteht darüber hinaus bei unsachgemäßer Anwendung eine Brand- und
Explosionsgefahr, wenn die Strahlung auf entsprechend brennbare Materialien trifft. Es ist in der
Verantwortung des Bedieners, erforderliche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, die eine Entzündung oder
Explosion von Material durch den Laserstrahl sicher ausschließen.
Warnung Laser
Pflichten des Betreibers für den Betrieb von Klasse 4 Lasern (US: Klasse IV):
–
Behördlichen Bestimmungen für den Betriebsstandort, gemäß den hierfür anwendbaren
lokalen rechtlichen Bestimmungen (zur Unfallverhütungsvorschrift bzw. zum
Arbeitnehmerschutz) beachten, z. B. DGUV Vorschrift 11 für Deutschland.
–
Nach DGUV Vorschrift 11 "Laserstrahlung", sowie nationalen Vorschriften:
Schriftliche Benennung eines sachkundigen Laserschutzbeauftragten für die Einhaltung der
relevanten Vorschriften.
–
Gefahrenbereich durch das Anbringen von Warnleuchten und Warnschildern nach außen
hin als solchen kennzeichnen.
–
Gefahrenbereich gegen unbefugtes Betreten sichern.
–
Geeignete Laserschutzbrille innerhalb des Gefahrenbereichs tragen, die auf die
Wellenlänge und Leistung des Lasers abgestimmt ist.
–
Installation einer zusätzlichen und gut sichtbaren Warnleuchte, die den Bediener vor
auftretender Laserstrahlung warnt.
Die Einhaltung der oben angeführten Punkte entbindet den Betreiber nicht von der Erfüllung der geltenden
Normen und Richtlinien für den Betrieb von Lasersystemen der Klasse 4.
DEUTSCH (Original)
Sicherheit
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